SCHLESWIGER NACHRICHTEN
Cannabis als Medizin? Strafe auf Bewährung
Schleswig. Cannabis als Medizin? Für einen 50-jährigen Schleswiger wäre das eine gute Sache. Mit dieser Droge mindert er seit vielen Jahren seine Krankheitssymptome. Doch in Deutschland ist diese Art der Medikation nicht erlaubt. Er besorgte sich das Betäubungsmittel über viele Jahre illegal. Als Folge davon hatte er bereits vier Eintragungen im Strafregister, alles im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz des Betäubungsmittels, aber auch deren Weitergabe.
Jetzt musste er sich erneut vor Gericht verantworten. Auch diesmal ging es um unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln sowie deren Weitergabe. Er soll eine für die strafrechtliche Ahndung bedeutende "nicht geringer Menge" besessen haben. Gefunden hatte die Polizei 96,82 Gramm, in seinem Geständnis sprach der Angeklagte von 100 Gramm. Mit dieser Menge überschritt der Wirkstoffgehalt die Grenze zum "schlichten" Besitz.
In einem weiteren Vorwurf der Staatsanwaltschaft ging es um die Weitergabe des Betäubungsmittels. Einen "gewerbsmäßigen Handel", bei dem der Angeklagte die Droge mit Gewinn weiterveräußert haben soll, konnte die umfangreiche Beweisaufnahme jedoch nicht bestätigen. Er hat Haschisch anscheinend lediglich zum Einkaufspreis an Bekannte weitergegeben.
Der Angeklagte sei kein Überzeugungstäter, er nehme nicht das "Recht auf Rausch" in Anspruch, sagte der Verteidiger. Er schädige sich nicht mit dem Cannabis, sondern gesunde sich selbst. Er nutzte die Wirkstoffe des Mittels als Medikament. Ohne Genehmigung für den Gebrauch bewege er sich jedoch im Bereich strafbaren Handelns, argumentierte der Verteidiger.
Im Alter von elf Jahren wurde beim Angeklagten das Tourette-Syndrom diagnostiziert - plötzlich auftretende zwanghafte heftige Körperbewegungen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen trägt ein Wirkstoff der Cannabis-Pflanze dazu bei, dass die Hauptmerkmale der Erkrankung deutlich nachlassen, und zwar ohne bedeutende Nebenwirkungen.
Als Kind und später auch als Jugendlicher hatte der Angeklagte sich viele Jahre in stationärer Behandlung befunden. Mit 16 Jahren, so schilderte er dem Gericht, habe er angefangen, Haschisch zu rauchen und gemerkt, dass "null Symptome" mehr auftreten. Jetzt sei er seit längerem nicht mehr in ärztlicher Behandlung.
Nach seinem Kenntnisstand gebe es keine anderen Medikamente gegen seine Krankheit. Er wisse aber auch, dass er sich durch den unerlaubten Besitz und die Weitergabe von Cannabis strafbar mache.
Das Schöffengericht sah es genau so. Es verurteilte den 50-Jährigen zu einem Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung. Als Auflage legte es ihm 80 Stunden gemeinnützige Arbeit auf. Es folgte dabei dem Antrag des Staatsanwalts, wobei der Vertreter der Anklage die Krankheit des Angeklagten nicht in Abrede stellen wollte. Sie rechtfertige nach dem Gesetz jedoch nicht den unerlaubten Besitz von einer "nicht geringen Menge" des Betäubungsmittels sowie die Abgabe an Dritte.
Auch der Vorsitzende Richter Dr. Jan Schady sagte, es sei gerichtsbekannt, dass durch Stoffe im Cannabis das Tourette-Syndrom deutlich gemildert werden könne. Nach Eindruck des Schöffengerichts sei der Angeklagte damit jedoch zu sorglos umgegangen. Zudem vermisse das Gericht das Problembewusstsein, immerhin liege die letzte Behandlung lange zurück und zwischenzeitlich gebe es medizinische Fortschritte. Vom Angeklagten werde erwartet, dass er sich aus eigenem Antrieb um medizinische Behandlung kümmere.
Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer von Forschungsergebnissen in den USA berichtet, wonach die betreffenden Wirkstoffe bereits künstlich hergestellt würden. Die Taten seines Mandanten sah er jedoch als "minderschweren Fall" an. Eine Freiheitsstrafe hielt er jedoch für unverhältnismäßig und plädierte für eine Geldstrafe. "Dass die Droge nun mal illegal ist, weiß der Angeklagte auch, so schwer es ihm fällt", sagte er. Einer etwaige Arbeitsauflage könne er nur gutheißen, wenn sie nicht belastend für seinen Mandanten sei. Der Angeklagte ist aufgrund seiner Erkrankung seit langem schon Rentner. jk
Tourette-Syndrom
Das Gilles-de-la-Tourette-Syndrom ist eine neurologisch-psychiatrische, ursächlich noch ungeklärte Erkrankung, die durch das Auftreten von Tics charakterisiert ist. Bei den Tics handelt es sich um unwillkürliche, rasche, meistens plötzlich einschießende und mitunter sehr heftige Bewegungen, die immer wieder in gleicher Weise einzeln oder serienartig auftreten können.
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