Unter Nachbarn

Beratung direkt nach der Geburt

13. März 2010 | Von Dirk Thöming

Ein Team für Menschen mit Behinderungen kümmert sich in Apenrade um die Bedürfnisse der Kinder.

Apenrade. Es ist ein Schock für die Eltern, wenn sie ein behindertes Kind bekommen. Die Apenrader Kommune weiß, dass die Eltern Beratung brauchen und bietet diese direkt nach der Geburt an, erzählt Hanne Rebsdorf, Abteilungsleiterin für Kinder und Familie in der Kommune Apenrade.

"Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge muss die Kommune einen Familienberater zur Verfügung stellen, um Hilfe anzubieten." Es geht zum Beispiel darum, herauszufinden, in welchem Umfang das Kind behindert ist und welche Hilfe die Familie braucht. Bis zu drei Mal nach der Geburt kann es ein Treffen mit dem Berater geben, hier können die Eltern auch über ein passendes Betreuungsangebot sprechen. In der Kommune gibt es ein spezialisiertes Team für Kleinkinder, die besonderen Bedarf haben, wie es im Dänischen heißt. Zum Team gehören ein Psychologe, ein Sachbearbeiter, eine Krankenschwester und je ein Vertreter der Abteilung für Hilfsmittel und der Institutionen.

"Wenn es den Kindern schlecht geht, entscheiden sich Eltern oft dafür, eine Kompensation für ihren Verdienstausfall zu beantragen. Das Elternteil, das nach dem Elternurlaub beschließt, zuhause zu bleiben und das Kind zu betreuen, kann einen Antrag stellen, um seinen alten Lohn uneingeschränkt weiter zu beziehen. Eine eventuelle Bewilligung kann für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden. Man muss nachweisen, wie hoch das Gehalt war", erklärt die Fachfrau.

Wenn das Kind nach zwei oder drei Jahren eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen soll, hilft die Kommune, das richtige Angebot zu finden. Es gibt Angebote der Tagespflege, Sonderkindergarten oder Schule am Vormittag und ein Freizeitheim am Nachmittag. Es gibt auch ein Entlastungsangebot, das Kinderhaus "Lille Kolstrup", in dem die Kinder, auch mehrere Tage hintereinander, betreut werden können. Hierhin können die Kinder jedes zweite Wochenende kommen oder einen oder mehrere Tage in der Woche. Alles ist möglich, erklärt Hanne Rebsdorf.

"Manchmal ist es für die anderen Kinder in der Familie schwer, immerzu das behinderte Geschwisterkind bei sich zu haben. Familien kann so geholfen werden, mit den anderen Kindern der Familie zum Beispiel in Urlaub zu fahren", sagt die Abteilungsleiterin. Es gibt keine feste Grenze, wie viel Entlastung einer Familie zugestanden wird, das wird jeweils individuell nach einem Gespräch mit den Eltern festgelegt.

In der Regel möchten die Eltern, dass die Kinder zuhause wohnen. Eine Unterbringung außerhalb der Familie in einem Heim ist die Ausnahme.

"Familienleben ist das Beste, ungeachtet dessen, ob ein Familienmitglied behindert ist. Auf der anderen Seite hören wir aber auch genau hin und erkennen manchmal, dass die Eltern der Aufgabe einfach nicht länger gewachsen sind", erklärt Hanne Rebsdorf.

"Wenn ein Kind außerhalb lebt, soll es aber auf jeden Fall so viel Kontakt wie möglich zur Familie halten", unterstreicht sie. Die Eltern müssen nichts dazu bezahlen, wenn das Kind aus fachlichen Gründen in ein Heim kommt.

Während Familien normalerweise für Kindergarten und Hort bezahlen, übernimmt das die Kommune für behinderte Kinder. Entlastung und Hilfsmittel sowie Mehrausgaben, die entstehen, wenn ein behindertes Kind versorgt werden muss, bezahlt ebenfalls die Kommune.

"Ziel ist es, das Kind so lange wie irgend möglich in der Familie zu belassen, und dass die Familie so normal wie möglich leben kann, trotz des behinderten Kindes", erklärt Hanne Rebsdorf.


 

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