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Aus dem Gericht

"Letzte Chance" für Drogenhändler

12. Januar 2012 | 04:20 Uhr | Von Bernd Schröder

Das Eutiner Schöffengericht verurteilte einen 46-jährigen Eutiner zu einer Bewährungsstrafe. Er hatte sechs Kilo Haschisch zum Weiterverkauf erworben.

Eutin. Das Urteil war noch gar nicht gefallen, da dankte der Angeklagte dem Schöffengericht bereits für die "letzte Chance", die er erhalten sollte. Der 46-jährige Eutiner, der sich wegen Drogenhandels verantworten musste, hatte sich nicht getäuscht. Das Gericht unter Vorsitz von Amtsrichter Otto Witt sprach gestern zwar eine zweijährige Freiheitsstrafe aus, diese setzte es jedoch für drei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss der Mann 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die damit an ihre Grenze gegangen war, wie der Anklagevertreter im Plädoyer deutlich machte: "Aufgrund der positiven Entwicklung des Angeklagten sind zwei Jahre Freiheitsstrafe gerade noch angemessen." Dem hatte sich der Anwalt des Angeklagten angeschlossen.

Der Eutiner hatte zuvor die ihm vorgeworfenen Taten in der Zeit von November 2010 bis Januar 2011 freimütig eingeräumt. In vier Fällen habe er jeweils ein Kilogramm Haschisch zum Weiterverkauf abgenommen, in einem Fall seien es zwei Kilogramm gewesen. Er habe dafür etwa 20 Abnehmer gehabt. Drahtzieher hinter dem Drogenhandel war wieder einmal der Eutiner Koch Kai K., den das Lübecker Landgericht wegen Drogenhandels bereits Mitte 2011 zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt hatte. Mehrere seiner Abnehmer standen bereits in Eutin vor Gericht. Es sei ein verlockendes Angebot gewesen, da er den Stoff auch nicht sofort habe bezahlen müssen, schilderte der Angeklagte die "Geschäftsbeziehung" zu seinem Verkäufer.

Er selbst habe ebenfalls Drogen konsumiert. "Ich bin in Kreisen aufgewachsen, in denen man Haschisch raucht." Begonnen habe er damit 1986, sei nun aber drogenfrei. Nachdem er aufgeflogen war, hatte sich der Eutiner aus eigenem Antrieb an eine Drogenberatungsstelle gewandt. Die bestätigte ihm schriftlich, dass er sich ernsthaft mit seiner Sucht und seiner Vergangenheit auseinandersetze. Die polizeilichen Ermittlungen und die Anklage gegen ihn seien "ein Schuss vor den Bug" gewesen, den er vielleicht gebraucht habe. "Sonst hätte ich weitergemacht." Inzwischen hat der 46-Jährige auch erste Schritte in eine berufliche Zukunft unternommen. Er arbeite 30 Stunden pro Monat bei einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, gab er an.

Seine Drogenkarriere hatte den Angeklagten nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt gebracht. Allerdings lag die jüngste Verurteilung bereit elf Jahre zurück. Das erleichterte Witt ein zurückhaltendes Urteil, vor allem aber stimmte eine positive Prognose das Gericht milde. Da erschien eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren, die dann nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können, nicht sinnvoll: "Wir wollen Ihnen nicht den Teppich unter den Füßen wegziehen, den Sie gerade betreten haben", sagte Witt in der Urteilsbegründung.

Das gestrige Verfahren soll das letzte gewesen sein: "Da wird nichts mehr kommen", beteuerte der Eutiner und verwies auf seine neue Beschäftigung. So eine Chance werde er nie wieder bekommen. Bereits in seinem Schlusswort hatte er dem Gericht versichert: "Ich werde Sie nicht enttäuschen."


 

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