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Schusswaffe eingezogen und 200 Euro Geldstrafe
Plön / Preetz. Ein 52-jähriger Dachdecker aus Preetz ist gestern vor dem Amtsgericht Plön wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden. Die Waffe,
ein Kleinkaliber-Gewehr der Marke "Anschütz", wurde eingezogen.
Während einer Durchsuchung der damaligen Geschäftsräume nach offensichtlichen Problemen des Dachdeckers mit der Gewerbeaufsicht hatten die Polizeibeamten zufällig auch die Schusswaffe gefunden. "Ein Erbstück von meinem Vater", sagte der 52-Jährige, der einen Strafbefehl über 300 Euro erhalten hatte und nun die Waffe abgeben sollte.
"Das ist doch Kleinkram", warb er vehement und wortgewandt für eine Einstellung des Verfahrens. Es sei schließlich keine Pumpgun, sondern nur eine etwas stärkere Luftpistole. Er habe nicht gewusst, dass dafür ein Waffenschein erforderlich sei. Die Amtsrichterin versuchte dem Angeklagten zu vermitteln, dass in so einer Waffe ein hohes Gefährdungspotenzial steckt. Damit könne man viel Schaden anrichten.
"Ich arbeite als Dachdecker mit Werkzeugen, mit denen man auch Menschen umbringen kann", sagte der 52-Jährige. Auch Werkzeug sei eine Waffe zum Töten, sagte er, etwa ein Nagelschussgerät. Aus dem 20-Schuss-Magazin für Nägel und dem Gerät zusammen könne man Menschen töten. Das sichergestellte Kleinkaliber-Gewehr sei nicht mal im Ansatz zum Amoklauf geeignet.
"Wir schaffen ja auch keine Autos ab, mit denen man auch Menschen töten kann", sagte der Staatsanwalt und blieb hart: Der Strafbefehl wurde von 300 auf 200 Euro reduziert. Die Waffe allerdings wird einbehalten.
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