NORDFRIESLAND TAGEBLATT
Kulturelles Erbe gefährdet?
Die Arbeit der IG Baupflege und ihres Vorsitzenden Hans-Georg Hostrup wird nicht einfacher werden durch die jetzt geltendenDenkmalschutz-Richtlinien. Foto: Vb
Nordfriesland. "Wir resignieren nicht, sondern kämpfen um unser kulturelles Erbe", verspricht Hans-Georg Hostrup. Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft (IG) Baupflege Nordfriesland & Dithmarschen muss enttäuscht akzeptieren, dass in Schleswig-Holstein von diesem Jahr an ein neues Denkmalschutzgesetz gilt, dass bereits im Vorwege vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz als "bundesweit schlechtestes Gesetz für den Schutz von Denkmälern" kritisiert worden ist (wir berichteten).
"Wir warten ab, wie sich das Gesetz künftig in der Praxis auswirkt. Vielleicht wird es ja mal eine Nachbesserung geben müssen", ergänzt Hostrup. "Im Hinblick auf die Auswirkungen, die das neue Gesetz für unser baukulturelles Erbe und unsere Kultur- und Hauslandschaft an der Westküste haben kann, ist es mir schwer gefallen, auf ein frohes und gutes neues Jahr anzustoßen."
Der Vorsitzende blickt in einer Mitteilung auf die Ereignisse vor dem Beschluss des Gesetzes im Landtag zurück: "Die erste Lesung im Landtag Ende Juni 2011 hatte bereits eine Welle der Entrüstung und des Unverständnisses in der gesamten Republik ausgelöst. Es gab massive Einwände und Proteste gegen die geplante Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, und Fachorganisationen reichten auf Anfrage des Bildungsausschusses zahlreich ihre kritischen Stellungnahmen ein." Durch das neue Gesetz komme auf die Unteren Denkmalschutzbehörden - angesiedelt bei Kreisen und kreisfreien Städten - eine Mehrbelastung zu. "Diese sollen nämlich künftig über das Schicksal von Denkmälern entscheiden. Die Obere Denkmalschutzbehörde (Landesamt) muss nur im Notfall informiert werden und ist damit zum Nichtstun verdammt. Dabei verfügen die Kreise über zu wenig fachlich geschulte Mitarbeiter", moniert Hostrup. Das Fachpersonal müsste also aufgestockt werden, um die neuen Anforderungen bewältigen zu können. Sollten beispielsweise Fristen bei der Unterschutzstellung von Gebäuden nicht gewahrt werden, würde manchem kulturellen Erbe die Zerstörung drohen. Das Land sei durch das Konnexitätsprinzip verpflichtet, den Kreisen Geld zur Verfügung zu stellen, wenn es Aufgaben auf die Kreise herunterbreche. Angesichts leerer Kassen bezweifelt der
IG-Vorsitzende jedoch, dass dieses Prinzip eingehalten wird.
Hans-Georg Hostrup: "Mit dem neuen Gesetz räumt man der Wirtschaftlichkeit und privaten Interessen höchste Priorität ein." Dabei sei Denkmalpflege eine "Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang", wie das Bundesverfassungsgericht bestätigt hätte. "Es setzen sich so viele Menschen in den verschiedensten Organisationen dafür ein, dass architektonische Zeugnisse nicht aus dem Bewusstsein verschwinden, dass lebendige, historisch gewachsene Landschaften für die gegenwärtige und die nachfolgende Generation bewahrt bleiben, weil sie zum emotionalen Wohlbefinden der Bewohner und Besucher beitragen. Und weil sie in touristischen Regionen einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftsfaktor darstellen. Die Ignoranz all dieser Bemühungen macht mehr als betroffen."
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