NORDFRIESLAND TAGEBLATT
Auf der Suche nach Arbeit für motivierte Mitarbeiter mit Handicap
Die Integration von behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt steht im Vordergrund eines neuen Serviceangebots, das der Verein zur Förderung der betrieblichen Eingliederung im Handwerk zusammen mit dem schleswig-holsteinischen Sozialministerium für die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen und die Stadt Flensburg gestartet hat. Staatssekretärin Dr. Bettina Bonde und Vereinsvorsitzender Ulrich Mietschke haben hierfür in Heide bereits entsprechende Zielvereinbarungen unterzeichnet.
Mit dem Modellprojekt sollen Unternehmen vor allem über finanzielle Fördermöglichkeiten aufgeklärt werden, die ihnen zustehen, sobald sie Menschen mit einer Behinderung beschäftigen. Letztlich sind es die Firmen selbst, die durch eine sogenannte Ausgleichsabgabe diese Zuwendungen finanzieren. Denn diese Abgabe muss gezahlt werden, wenn ein Betrieb keine Behinderten einstellt. "Mit dem Verein haben wir einen starken Partner, der entscheidend dazu beitragen kann, auch Menschen mit einer schweren Behinderung zu integrieren", ist Bettina Bonde überzeugt.
"Ein Fachberater wird mit den Integrationsfachdiensten und den Arbeitsagenturen eine Brücke zwischen Unternehmen und Menschen mit Behinderungen schlagen. Nutzen Sie dieses Beratungsangebot. Von einer Anstellung kann nicht nur ein Mensch mit Behinderung profitieren, sondern Ihr ganzes Unternehmen", motivierte die Staatssekretärin in Heide die Arbeitgeber.
Ulrich Mietschke stellte Fachberater Uwe Narkus vor: "Mit ihm haben wir einen Fachmann gefunden, der als Handwerksmeister die Abläufe in den Betrieben und damit die Anforderungen kennt." Narkus wird Firmen aufsuchen und vor Ort aufklären. "Manchmal kann mit einfachen Mitteln das Arbeitsumfeld so umgestaltet werden, dass ein neuer Arbeitsplatz für einen motivierten Mitarbeiter mit Handicap entsteht. Dafür gibt es attraktive Fördermöglichkeiten", erläuterte Mietschke. Der Fachberater werde auch dabei helfen, die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten bei den richtigen Stellen zu beantragen.
In der Regel ist jedes Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigen nach einem Bundesgesetz dazu verpflichtet, fünf Prozent seiner Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Behinderung zu besetzen - von 20 Beschäftigten an ist eine Stelle für einen Behinderten freizuhalten. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, zahlt das Unternehmen eine "Ausgleichsabgabe". Die Höhe pro Unternehmen beträgt in der Regel zwischen 105 und 260 Euro je Monat und unbesetztem Arbeitsplatz.
Mit der "Ausgleichsabgabe" werden unter anderem Unternehmen gefördert, um Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten: Im vergangenen Jahr sind dafür in Schleswig-Holstein rund 2,3 Millionen Euro gezahlt worden. Aus diesen Mitteln werden Arbeitgebern unter anderem Zuschüsse gewährt, insbesondere, wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet wäre. Weitere Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können an schwerbehinderte Menschen selbst gezahlt werden, etwa für eine notwendige Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen.
2008 hätten in Schleswig-Holstein aufgrund der Beschäftigungspflicht etwa 25 000 Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein müssen. Aktuell sind rund 19 300 Schwerbehinderte beschäftigt, etwa 4900 sind arbeitslos. Damit liegt die Beschäftigtenquote von behinderten Arbeitnehmern bei 3,9 Prozent (Bundesdurchschnitt: 4,3 Prozent) in Bezug auf die Anzahl der Gesamtarbeitsplätze in Schleswig-Holstein.
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