NORDDEUTSCHE RUNDSCHAU
Höhere Strafen statt mildes Urteil
Glückstadt / Itzehoe. Für die beiden Angeklagten, die 38 Jahre alte Michaela R. aus Glückstadt und den 28 Jahre alten Benjamin R., zur Zeit in Haft, ging der Schuss nach hinten los: Ihre Berufung gegen ein Urteil des Itzehoer Schöffengerichts vom Mai dieses Jahres wurde vom Landgericht Itzehoe verworfen. Mit ihrem Wunsch nach einer milderen Strafe oder sogar Freispruch scheiterten sie in der zweiten Instanz. Das Gericht kam sogar zu einem härteren Urteil und näherte sich damit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls in Berufung gegangen war.
Die 38-Jährige wurde jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung zu 150 Tagessätzen von jeweils acht Euro, also zu einer Geldstrafe von 1200 Euro, verurteilt - 30 Tagessätze mehr als im ersten Urteil. Benjamin R. muss jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung nicht nur für weitere acht, sondern für zehn Monate in den Knast. Damit wird sein jetziger "Besuch" in der Justizvollzugsanstalt Kiel nicht im vierten Quartal 2011 enden, sondern bis Mitte 2012 verlängert.
Alkohol und Drogen spielten eine vorrangige Rolle im Leben der Angeklagten. Sie war lange Jahre heroinabhängig, hat ein erhebliches Alkoholproblem und ist wegen ihrer Erkrankung an Hepatitis C - "das kommt vom Spritzen" - arbeitsunfähig. Sie lebt von der Grundsicherung und verfügt nur über ein Barvermögen von rund 150 Euro im Monat.
Er rutschte schon als Zehnjähriger in die Drogenszene, begann mit Marihuana, steigerte sich als 13-Jähriger zu Kokain und Heroin und hat dann "viel experimentiert". Ein umfangreiches Vorstrafenregister zeugt davon, dass der Angeklagte seinen Suchtbedarf in starkem Maße durch Beschaffungskriminalität deckte.
Auch am 18. Oktober vorigen Jahres hatten beide im Park viel getrunken. "Wohl an die 25 bis 30 Flaschen Bier aus dem Imbiss", räumte Benjamin R. ein. Außerdem war er mit sechs bis acht Morphiumtabletten "vollgedröhnt". In diesem Zustand machten sie sich auf den Heimweg, klopften dann aber bei dem Zeugen Sch. an. Ihn wollte R. zur Rede stellen. Angeblich soll er Nackt fotos seiner Ex entwendet und herumgezeigt haben. Tatsächlich räumte aber Zeuge T., der sich in der Wohnung aufhielt, die Tat ein. R. soll ihm daraufhin mit Backpfeifen und etwa sechs Kopfnüssen traktiert haben. Auch Michaela R. war mit Backpfeifen und einem Fußtritt bei der Aktion dabei.
"Hört auf, ich gebe euch 50 Euro", schrie der malträtierte Zeuge T. Die Angeklagten ließen daraufhin von ihm ab. Da T. das Geld nicht flüssig hatte, zogen sie gemeinsam in dessen benachbarte Wohnung. Dort ließ der Angeklagte R. den fast neuen Flachbild-Fernseher im Wert von 800 Euro durch den bisher unauffindbaren Zeugen K. abbauen, um ihn als "Pfand" mitzunehmen. K. händigte dem Angeklagten R. die 50 Euro in bar aus - und verschwand mit dem Fernseher. Seitdem fehlt von ihm und von dem Fernsehgerät jede Spur.
"Waren Sie damit einverstanden, dass sie den Fernseher mitnahmen?", wollte der Vorsitzende Richter Dr. Werner Hinz wissen. "Eigentlich nicht, aber ich hatte ja keine andere Wahl. Sonst hätten sie mich nicht in Ruhe gelassen", antwortete T. kleinlaut.
Der Zeuge Sch. wollte sich anfangs überhaupt nicht äußern. "Nö, keinen Bock drauf", begründete er sein Schweigen. Erst nach Androhung einer Beugehaft redete er - aber nur wenig. Er konnte sich angeblich an nichts erinnern. Auch er hatte Alkohol und Drogen genommen und deshalb so gut wie nichts mitbekommen, was sich in seiner Wohnung abspielte. "Keine Ahnung!", war meist seine Antwort. Er wurde ebenso wie der Zeuge T. in Handschellen aus der Haft vorgeführt.
Nach Ende der Beweisaufnahme legte Staatsanwältin Führer dar, dass sich der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gegen die Angeklagte R. bestätigt habe. Sie sei durch das gemeinschaft liche Vorgehen der Angeklagten begründet. Es könne also nicht von einem minderschweren Fall ausgegangen werden. Ebenso seien alle Tatvorwürfe gegen den Angeklagten R. bestätigt worden. Sie kritisierte, dass die Strafrahmenverschiebung nach unten im Fall des Angeklagten R. vom Schöffengericht ohne ausreichende Feststellungen vorgenommen worden sei. Seine Drogenabhängigkeit sei nicht ohne weiteres mit einer verminderten Schuldfähigkeit gleichzusetzen. Sie beantragte deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Die Verteidigerin der Angeklagten R., die Itzehoer Anwältin Katja Münzel, konnte bei ihrer Mandantin nur eine einfache Körperverletzung erkennen, da sich beide Angeklagten nicht verabredet hätten und es deshalb auch keine gemeinschaftliche Tat gewesen sei. Sie beantragte nur eine Geldstrafe "im weit unteren Bereich". Dies sah das Gericht anders: Beide hätten geschlagen und es zugelassen, dass auch der jeweils andere Schläge verabreichte.
Anwalt Jürgen Osbahr aus Itzehoe konnte für seinen Mandanten weder eine gemeinschaftliche Tat noch eine räuberische Erpressung erkennen. Zeuge T. sei nicht erpresst worden, sondern habe die 50 Euro von sich aus angeboten. "Es liegt kein nötigendes Verhalten vor", so Osbahr und forderte für seinen Mandanten Freispruch. Dieser erklärte in seinem Schlusswort: "Ich habe in früheren Verfahren immer zu meinen Taten gestanden. Hier kann ich nichts zugeben, weil ich nichts getan habe."
Dennoch kamen Richter Dr. Werner Hinz und seine zwei Beisitzer zur Verurteilung. Das Gericht ging bei der Angeklagten R. nicht mehr von einem minderschweren Fall aus und erhöhte die Geldstrafe von 150 Tagessätze. Beim Angeklagten R. erkannte das Gericht auf räuberische Erpressung, weil sich das Tatgeschehen durch die Inpfandnahme des Fernsehers verschärft habe und der Zeuge T. geschädigt worden sei. Weil er dies nicht freiwillig zugelassen habe, sei der Tatbestand der Erpressung erfüllt, so der Richter.
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