NORDDEUTSCHE RUNDSCHAU

 

Draufzahlen oder Umziehen: Arge fordert Kleinstbeträge ein

17. Februar 2010 | Von kea

Kreis steinburg. "Sie haben sechs Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen, ansonsten müssen Sie einen Teil der Miete künftig aus eigener Tasche zahlen." So steht es sinngemäß in einem Brief, den viele Hartz IV- Empfänger in den vergangenen Monaten erhalten haben, so auch Caroline Schneider.

Die 28-Jährige lebt mit ihrer vierköpfigen Familie in einer dreieinhalb-Zimmer Wohnung auf 77 Quadratmetern. Sie soll nun, laut Schreiben vom Leistungszentrum (Arge), monatlich den Differenzbetrag von vier Euro selbst bezahlen, oder umziehen. Denn die Arge hat nach einer Wohnungsmarkt-Analyse die Sätze für die Kosten der Unterkunft (KdU) verändert. Durfte eine Unterkunft für vier Personen bis zum 1. November 2009 in Itzehoe noch 473 Euro kosten, so liegt die Grenze jetzt bei 459 Euro. Wer deswegen jetzt zu teuer wohnt, wie Caroline Schneider, der muss draufzahlen oder umziehen.

Vier Euro hören sich verschmerzbar an, doch für Menschen, die mit einem Hartz IV-Satz von 359 Euro monatlich ohnehin am Existenzminimum leben, "ist jeder zusätzliche Euro ein Euro zu viel", sagt Caroline Schneider. Viele Menschen empfänden die Schreiben der Arge und den Aufruf zum Umzug zudem als Schikane, erklären Gerd Konarski und Helmut Unger vom Bürgerbüro der Unabhängigen Wählergemeinschaft Itzehoe (UWI). Sie haben seit der Änderung der Sätze für die KdU bereits mehr als 35 betroffene Hartz IV-Empfänger beraten. Auch aus wirtschaftlicher Sicht sei die Forderung der Arge unverständlich, erklären die Bürgerberater. Die Arge müsse nämlich sowohl die Kosten für die Wohnungssuche (Telefonate, Busfahrten, Maklerkosten) als auch für den Umzug tragen. Dabei kommen Beträge zusammen, die "man in einem ganzen Leben nicht verwohnen würde", die also die paar zusätzlichen Euro im Monat, weswegen die Arge den Umzug empfiehlt, bei weitem übersteigen.

Heiko Wiese, Geschäftsführer der Arge in Itzehoe, ist selbst einigermaßen verwundert über die Schreiben an solche Hartz IV-Empfänger, die seit längerem Leistungen von der Arge empfangen. Für diese gibt es einen Bestandsschutz: Hat die Arge die Miete vor dem 1. November 2009 gänzlich bezahlt, so hat der Leistungsbezieher auch nach der Änderung der Mietobergrenzen einen Anspruch darauf. Wiese erklärt, seine Mitarbeiter nochmals auf diese Besonderheit aufmerksam machen zu wollen.

Den angeschriebenen Hartz IV-Empfängern, die weder umziehen noch einen Teil der Miete selber zahlen wollen, rät das Bürgerbüro: Gegen das Schreiben der Arge Widerspruch einlegen und wenn nötig das Sozialgericht einschalten. Jeder Hartz IV-Empfänger habe zumindest Anspruch auf eine Einzelfallprüfung, so Konarski. Bei dieser käme oftmals zu Tage, dass ein Umzug unzumutbar wäre.

Ein zusätzlicher Hinweis aus dem Bürgerbüro: Bei vielen Hartz IV-Empfängern zieht die Arge von den monatlichen Leistungen eine Abzahlung für den Mietkautions-Kredit ab. Das sei laut Rechtsprechung nicht zulässig. Auch hiergegen kann Widerspruch eingelegt werden.


 

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