LANDESZEITUNG
Wind-Bürgerentscheid am 31. Oktober
Timmaspe. Rund 800 Wahlberechtigte ab dem 16. Lebensjahr werden am Sonntag, dem 31. Oktober, darüber entscheiden, ob der vorhandene Windpark mit zehn Anlagen erweitert wird oder nicht: Einvernehmlich sprachen sich die Gemeindevertreter um Bürgermeister Fritz Mester in der Sitzung vor rund 30 Zuhörern für einen Bürgerentscheid aus. Die Frage, über die die Timmasper abstimmen werden, lautet: "Sind sie dafür, dass entgegen dem Beschluss der Gemeindevertretung Timmaspe vom 02.01.2010 (Ablehnung einer Erweiterung des Windparks Timmaspe) eine solche Erweiterung der vorhandenen Eignungsflächen für Windenergieanlagen entsprechend den Angaben ,Neu 1’ bis ,Neu 4’ in der nachstehenden Karte im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplanes beantragt wird?" Eine Einwohnerversammlung zum Thema wird es nicht mehr geben. Dafür kündigte Bürgermeister Mester von der Kommunalen Wählergemeinschaft (KWG) im Namen seiner Mehrheitsfraktion eine Informationsveranstaltung an. Auch der SPD-Ortsvorsitzende Kurt Scherbarth und der Gemeindevertreter Carsten Ulrich von der Allgemeinen Timm asper Wählergemeinschaft Timmaspe (ATW) wollen zu einem Themenabend einladen. Beide hatten das Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid letztlich erfolgreich initiiert (unsere Zeitung berichtete). "Dass es zu einem Entscheid kommt, ist für uns schon ein Erfolg", sagte Kurt Scherbarth.
Nach Aussage von Bürgermeister Mester müssen mindestens 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten die Frage Frage mit "Ja" beantworten, damit der Windpark erweitert wird. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit "Nein" beantwortet.
Für beendet erklärten die Mandatsträger die gemeindliche, kooperative Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband "Obere Höllenau". Grundstückseigentümer, die nicht am zentralen Abwasser- und Regenwassersystem angeschlossen sind, werden nun direkt vom Verband zur Kasse gebeten.
Positiv beschieden wurde der Beschluss, ein Bordesholmer Büro mit der Planung eines Reetdaches für das Kindergartengebäude zu beauftragen. Darüber hinaus wurden die Mitglieder des Bauausschusses ermächtigt, nach Abschluss der Ausschreibungsverfahrens den Bauauftrag zu erteilen.
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