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Hertie-Haus Rendsburg

Stadt droht mit rechtlichen Schritten

02. September 2010 | 06:50 Uhr | Von org

Eingeschlagene Scheiben: Das ehemalige Hertie-Haus am Altstädter Markt wird nicht mehr gepflegt. Foto: jfs

"Wir können den Verfall nicht mehr hinnehmen", sagt Bürgermeister Breitner. Rendsburg will möglicherweise juristisch gegen den Eigentümer des Hertie-Gebäudes vorgehen.

Rendsburg. Das ist das Ergebnis eines Treffens der Bürgermeister aus den Hertie-Standorten in Schleswig-Holstein. "Wir befinden uns in einer hilflosen Lage", berichtete Bürgermeister Andreas Breitner. Mit der AVW Immobilien AG stehe ein seriösen Investor mit einem tragfähigen Konzept bereit. Allerdings scheiterten alle Verhandlungen über das Gebäude am Altstädter Markt nach wie vor an der, wie Breitner formuliert, "horrenden Preisvorstellung" des Londoner Unternehmens Dawnay Day, die bei 4,2 Millionen Euro liegen soll.

Die Bürgermeister der ehemaligen Hertie-Standorte wollen nun zunächst ein bundesweites Treffen mit Verantwortlichen der Deutschen Bank organisieren. Die ist nach Ansicht von Breitner als Kreditgeber mit den Eigentümer mitverantwortlich.

"Die Zeche dafür müssen alle zahlen"

Zudem werden sich im Auftrag der Stadt Rendsburg demnächst Experten mit § 177 des Baugesetzbuches beschäftigen. Darin heißt es sinngemäß, dass Kommunen die Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen zur Instandsetzung ihrer Immobilien verpflichten können - zum Beispiel, wenn "die bauliche Anlage nach ihrer äußeren Beschaffenheit das Straßen- oder Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt". Das ist nach Ansicht der Stadt gegeben. "Das Gebäude am Altstädter Markt wird nicht gepflegt und nicht mehr beheizt. Das können wir nicht hinnehmen. Wir müssen etwas tun, um der Verwahrlosung vorzubeugen." Schon jetzt werde deutlich, dass das Haus leide - und der Altstadt so schade. "Die Zeche dafür müssen alle zahlen, die in der Rendsburger Innenstadt leben oder Geschäfte betreiben. Das wollen wir verhindern."

Zunächst lässt sich die Stadt rechtlich beraten, danach könnte eine Satzung erlassen und dem Eigentümer in London ein Bescheid zugehen, aus dem zu ersehen ist, welche Mängel abzustellen sind.

"Das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot wird selten genutzt. Aber wir haben hier möglicherweise einen Hebel gefunden, mit dem wir den Eigentümer zum Handeln bewegen können", sagte Breitner.


 

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