LANDESZEITUNG

 

Wie sicher sind Hallenbauten im Kreis Rendsburg-Eckernförde?

04. September 2010 | Von aab

Rendsburg. Müssen Kreisbauämter künftig hunderte von Hallenbauten nachträglich auf Standsicherheit hin überprüfen? Seit Mai schwelt der Streit zwischen dem Innenministerium als oberste Bauaufsicht und den Kreisbauämtern als untere Baufsichten. Auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde betrachtet die Aufgabe als "so nicht machbar", wie Landrat Rolf-Oliver Schwemer im Gespräch mit der Landeszeitung erläuterte. Außerdem widerspreche der dadurch entstehende enorme Arbeitsaufwand dem Bürokratieabbau des vor einem Jahr liberalisierten Baurechts.

Ursprung des Streits ist die Aufforderung des Innenministeriums, ab Mai 2009 die Statiken aller Hallenbauten zu überprüfen. Das wären im Kreis Rendsburg bei rund 3000 Bauanträgen hunderte von Akten. Hintergrund ist ein Fall in Schleswig-Holstein. Nach Angaben des Innenministeriums hatte sich bei einer nachträglichen Untersuchung einer großen Maschinenhalle durch einen Prüfingenieur herausgestellt, dass der Bau erhebliche Mängel in der Standsicherheit aufwies, der eigentlich vorgeschriebene zweite (Prüf-) Ingenieur aber nicht eingeschaltet worden war.

"Auch wenn das Vier-Augen-Prinzip durchaus wünschenswert ist: Mit unseren Mitteln ist die Überprüfung gar nicht zu leisten", sagte Bernd Papenburg von der Bauaufsicht im Kreisbauamt. Das sieht auch der Landrat so. "Natürlich hat die Sicherheit von Menschen höchste Priorität. Darum haben wir vor kurzem alle prüfbefreiten Ingenieure für Standsicherheit aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Stadt Kiel eingeladen und sie eindringlich auf ihre gesetzlichen Pflichten hingewiesen", sagte Schwemer. Gleichzeitig werde er die Ingenieure aufgefordern, mitzuteilen, für welche Hallenbauten sie seit Mai 2009 Standsicherheitsnachweise gefertigt hätten. So hoffe man Hinweise auf besonders gefährdete Bauten zu erhalten. Allerdings werde die Verwaltung auch bei selbst angezeigten Falschbescheinigungen keine grundsätzliche Straffreiheit zugesagen. Vielmehr würden alle Falschbescheinigungen der Architekten- und Ingenieurkammer gemeldet. Über ein Bußgeld werde dann im Einzelfall entschieden.

Inzwischen hat sich auch der Schleswig-Holsteinische Landkreistag eingeschaltet. In einem Schreiben an das Innenministrium heißt es unter anderem: "Sofern bei der obersten Bauaufsichtsbehörde konkrete Hinweise vorliegen, in welchen Einzelfällen eine Faschbescheinigung erteilt wurde, bitten wir um konkrete Hinweise an die jeweilige untere Bauaufsichtbehörde", heißt es in dem Schreiben. In diesen Fällen werde unverzüglich geprüft. Aus Sicht der Kreisbauämter rechtfertige ein Einzelfall keine flächendeckende Überprüfung aller Genehmigungen von Hallenbauten seit dem Mai 2009. "Soweit seitens der obersten Bauaufsicht ein generell anderes Vorgehen gewünscht ist, wäre demnach eine Änderung der Landesbauordnung 2009 erforderlich", so der Brieftext.


 

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