LANDESZEITUNG
Rendsburg
Eine Spende und Kritik vom Behinderten-Beauftragten
1200 Euro für den Neubau der Weißen Brücke: Musiker Charly Beutin überreichte das Geld an Bürgermester Andreas Breitner. Mit von der Partie waren Bürgervorsteherin Karin Wiemer-Hinz und Frank Lange (Bullentempel, r.). Foto: org
Rendsburg. Charly Beutin ist ein praktischer Mann: Die Übergabe seiner Spende aus dem Benefizkonzert sollte unbedingt an der Weißen Brücke stattfinden. Schließlich ist das Geld auch für ihren Wiederaufbau gedacht. Da am Wasser unterhalb des Rathauses ein eisiger Wind wehte, hatte Hobbykoch Beutin vorgesorgt: Auf einen Gaskocher erhitzte er Rotwein - zur Stärkung und zum Aufwärmen. 1200 Euro fließen aus dem Brückenkonzert auf das Konto der Stadt. Ob die Summe allerdings wirklich Rendsburg zugutekommt, ist noch ungewiss - das Land ist der Auffassung, es könne nun den Anteil der Fördermittel um 1200 Euro verringern. "Da muss ich noch einige Gespräche in Kiel führen", so Bürgermeister Andreas Breitner.
Ungeklärt ist zudem noch, ob der Bürgermeister gegen die Entscheidung der Ratsversammlung Widerspruch einlegt. "Unser Rechtsamt prüft noch, ob die Ratsversammlung durch den Verzicht auf die Veloroute gegen das Gebot der Sparsamkeit verstößt. Sollte dem so sein, muss ich widersprechen." Die Entscheidung muss spätestens bis zum kommenden Donnerstag gefallen sein - dann läuft die Frist für den Widerspruch aus. Bürgervorsteherin und SDP-Ratsfrau Karin Wiemer-Hinz sieht der Entscheidung gelassen entgegen: "Ich bin überzeugt davon, dass wir eine rechtmäßige Entscheidung getroffen haben."
Protest angemeldet hat dagegen Axel Hennecke, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in Rendsburg. Seine Kritik richtet sich auf den Bohlenbelag der Brücke. "Ich halte Bodenbeläge aus Holz bei Brücken mit einer Steigung für unverantwortlich", schreibt Hennecke. Die Brücke wurde zwar mit einer Steigung von maximal drei Prozent beschlossen und erfüllt in dieser Hinsicht die Anforderung an Barrierefreiheit, doch das reicht nach Einschätzung des Behindertenbeauftragten nicht aus. Nach den Bestimmungen müssen Fußgängerüberwege unter anderem stufenlos, griffig und ruschhemmend sein. Das Thema Weiße Brücke ist offensichtlich noch längst nicht beendet.
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