HUSUMER NACHRICHTEN
Feuchte Witterung lässt Rettungskräfte ruhiger auf die Silvesternacht blicken
Mildstedt / Viöl. Relativ entspannt blickt Wolfgang Schäfer auf den Jahreswechsel. Zwar soll es, zumindest wenn die Wettervorhersagen eintreffen, eigentlich so gut wie gar nicht regnen, doch die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Reetdächer schon ordentlich durchfeuchtet. Eine einzelne Rakete werde daher wohl kaum einen Brand auslösen können, hofft zumindest der Teamleiter des Ordnungsamtes des Amtes Nordsee-Treene in Mildstedt.
Dennoch gilt in einem Umkreis von 180 Metern rund um reetgedeckte Gebäude in den Ämtern Nordsee-Treene, Eiderstedt, Mittleres Nordfriesland, Viöl und den Städten Friedrichstadt , Husum und Tönning ein Feuerwerksverbot. Dort ist nämlich das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II, wie etwa Raketen, Schwärmer oder Doppelschläge verboten. In einer gemeinsamen Bekanntmachung der oben genannten Verwaltungen heißt es weiter, dass für den gesamten Bereich der Gemeinde St. Peter-Ording der Feuerwerks-Einsatz untersagt ist. Zudem wird noch darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember verboten ist.
In den vergangenen Jahren, so Schäfer, sei es immer wieder zu Bränden in der Silvesternacht gekommen, weil das Verbot nicht beachtet worden sei. Daher empfiehlt er grundsätzlich Personen, die innerhalb des genannten Umkreises mit Feuerwerk hantieren, darauf hinzuweisen, gegebenenfalls die Namen, oder die Autonummer zu notieren oder gar die Polizei zu alarmieren.
In den Gemeinden Seeth und Drage haben die jeweiligen Gemeindevertretungen zudem gesondert ein Abbrennverbot ausgesprochen, da dort die Reetdachhäuser sehr dicht beieinander stehen.
Obwohl der Ordnungsamts-Chef kein Silvestermuffel ist, kann er doch wesentlich ruhiger feiern, wie auch die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei, wenn es am Silvesterabend leicht nieseln sollte. Doch auch die gegenwärtige Wetterlage sei nicht schlecht, denn auch im Freien liegendes Holz oder Geäst könne durch die Pyrotechnik nicht so leicht in Brand gesteckt werden.
Übrigens weist Schäfer daraufhin, dass das Knaller-Verbot rund um die Reetdachhäuser nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Im schlimmsten Fall drohen Geldbußen von bis zu 50 000 Euro.
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