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Klare Regeln für die nächsten 15 Jahre

28. Januar 2012 | 00:10 Uhr | Von hn

Nordfriesland. Schleswig-Holsteins Muschelfischer dürfen in den nächsten 15 Jahren ihrem Gewerbe im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer weiter nachgehen. Der zum Jahreswechsel mit dem Land geschlossene und damit um zehn Jahre verlängerte Vertrag verschafft den Muschelfischern die gewünschte Investitions sicherheit für die Zukunft.

Die wichtigsten Regelungen:

. Die Anzahl der Lizenzen und damit der Muschelkutter ist wie bisher auf acht begrenzt.

.Für Miesmuschelkulturen werden wie bisher 2000 Hektar und für Saatmuschelgewinnungsanlagen zusätzlich 300 Hektar, insgesamt also 2300 Hektar Fläche im Nationalpark zur Verfügung gestellt. Das entspricht weniger als 0,5 Prozent der Gesamtfläche.

.Der gesamte durch die Tide trocken fallende Bereich bleibt für die Fischerei gesperrt, er wird aber durch eine geänderte Bezugslinie in den Seekarten erheblich vergrößert.

. Die gesamte Zone 1 sowie alle hindurchführenden amtlich bezeichneten Fahrwasser sind für die Besatzmuschelgewinnung gesperrt. Lediglich im Ausnahmefall dürfen diese Fahrwasser und zwei kleinere Gebiete in der Schutzzone I für die Besatzmuschelfischerei genutzt werden. Bisher durften vier Gebiete sowie alle Fahrwasser uneingeschränkt befischt werden.

. Die Fahrten aller Muschelkutter werden durch einen elektronischen Fahrtenschreiber (Blackbox-System) lückenlos überwacht.

. Anders als vorgesehen, wurden in das Muschelprogramm aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes keine detaillierten Regelungen zum Import von Besatzmuscheln aufgenommen.

Für die Austernwirtschaft gelten diese Regeln:

. Für den einen Austernzuchtbetrieb im Nationalpark werden bis zu 30 Hektar im trocken fallenden Bereich zur Verfügung gestellt.

. Das Sammeln von Wild austern ist wie bisher nur mit der Hand im für jedermann betretbaren Bereich der Zone II auf maximal ein Prozent der Fläche zulässig. Für das Besatz austern-Sammeln wird eine Lizenz und für das Konsumaustern-Sammeln werden sieben Lizenzen vergeben.

. Importe sind nur unter strengen Auflagen möglich.

Trogmuschelfischerei:

Eine Trogmuschelfischerei findet aufgrund des Zusammenbruchs des Bestandes im Extremwinter 1995/96 und der danach nicht wieder neu ausgebildeten Bestände nicht mehr statt. Das Programm sieht vor, dass auch bei einer Erholung des Bestandes nach 2016 keine Erlaubnisse mehr ausgegeben werden.

Das Muschelprogramm war im 1997 erstmalig erstellt worden und hatte zunächst eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2006. Im Zuge der Novellierung des Nationalparkgesetzes 1999 wurde eine Eckpunkte-Vereinbarung zwischen Betrieben und Land getroffen. Im Jahr 2000 war das Muschelprogramm dann sechs Jahre vor seinem Auslaufen bis zum

31. Dezember 2016 verlängert worden.

Für Umweltministerin Juliane Rumpf ist die jetzige Neufassung des Muschelprogramms ein "fairer und tragfähiger Kompromiss zwischen wirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Interessen". Das nordfriesische Nationalpark-Kuratorium hatte ihn erst nach einem langen Diskussionsprozess und entsprechenden Modifizierungen mitgetragen (wir berichteten).


 


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