HOLSTEINISCHER COURIER

 

Neumünster

Zwölfjährige missbraucht - Bewährung

30. Juli 2009 | 11:37 Uhr | Von Jens Bluhm

Ein 19-jähriger Asylbewerber aus dem Irak ist gestern vom Jugendschöffengericht zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte im März in der Gemeinschaftsunterkunft am Haart ein zwölfjähriges Mädchen missbraucht.

Neumünster. Die Richter machten sich die Sache nicht einfach: Fast vier Stunden versuchte das Jugendschöffengericht gestern im großen Verhandlungssaal an der Boostedter Straße herauszufiltern, wie viel Schuld der schmächtige junge Mann auf der Anklagebank tatsächlich auf sich geladen hat. Sein Opfer, ein zwölfjähriges Mädchen aus dem ehemaligen Jugoslawien, das gemeinsam mit seiner Mutter als Nebenklägerin auftrat, belastete den 19-jährigen Iraker schwer.

Danach hatte der Mann das Mädchen im März in der zentralen Gemeinschaftsunterkunft am Haart unter einem Vorwand in sein Zimmer gelockt und dort mit Gewalt zum Sex gezwungen. Dem Mädchen zufolge hatte der Mann ihr dabei die Hände auf dem Rücken festgehalten und anschließend gefordert, niemanden etwas zu erzählen. Offenbar aus Angst vor ihrer strengen, auf die Familienehre bedachten Mutter hatte das Mädchen zunächst geschwiegen. Als sie gegenüber einer Mitbewohnerin von einem "Kuss" berichtete, kam der Stein ins Rollen.

Detailliert schilderte der Angeklagte die heftigen Sexualpraktiken

Der junge Mann sitzt seit März in Untersuchungshaft und beschrieb eine etwas andere Version: Nicht er, sondern das Mädchen habe die Initiative ergriffen, sich - als die Mutter nicht da war - in sein Zimmer geschoben und auf den Austausch von Zärtlichkeiten gedrängt.

Was die Richter stutzig machte: Die Einlassungen des Angeklagten waren keineswegs eine pure Entlastungsrede. Im Gegenteil: Detailliert schilderte er dem Gericht die heftigen Sexualpraktiken, die er mit der Minderjährigen vollzog. Nur in einem Punkt blieb er standhaft: Gewalt oder auch nur Nötigung sei nicht im Spiel gewesen.

"Sie haben Ihre Lektion hoffentlich gelernt!"

Weder hartes Nachhaken beim Angeklagten noch einfühlsames Nachfragen bei dem Mädchen brachten das Gericht jedoch näher an eine Antwort darauf, welche der beiden Versionen nun dichter an der Wahrheit liegt. Die Staatsanwältin zog daraus die Konsequenzen und ließ den Vorwurf der Vergewaltigung fallen.

Dem Angeklagten nutzte das wenig: Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilte das Gericht den bislang unbescholtenen Mann zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. Dabei berücksichtigte es auch die jugendliche Unreife des Irakers. Als Heranwachsender wurde er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. In den nächsten drei Jahren darf er sich nun nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

Der Richter machte dem Verurteilten klar, dass er künftig nicht mehr mit Milde rechnen dürfe: "Das war eine abscheuliche Tat. Sie haben Ihre Lektion hoffentlich gelernt!"


 

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