HOLSTEINISCHER COURIER

 

Wenn du nicht hörst, kommst du ins Heim - Schläge gehörten zur Tagesordnung

25. September 2009 | Von Gerhard Scheurich

Neumünster. Im Untertitel eines Artikels von Benjamin Lassiwe im Holsteinischen Courier hieß es: "Nach dem Zweiten Weltkrieg und bis in die 70er-Jahre hinein wurden Heimkinder in Deutschland als Arbeitskräfte missbraucht. Schläge waren eher die Regel als die Ausnahme."

Als ehemaliger Heimerzieher kann ich verstehen, dass Jugendliche, die seinerzeit von den Jugendämtern in Heime eingewiesen und dort zum Zwecke der gesellschaftlichen Ertüchtigung ohne Lohn und Sozialabgaben zur Arbeit heran gezogen wurden, sich heute zusammen schließen und einen Ausgleich für die Beeinträchtigung ihres Rentenanspruchs verlangen. Auf Empfehlung des Petitionsausschusses des Bundestages, an den sie sich gewandt hatten, begann inzwischen ein "Runder Tisch" unter der Leitung von Antje Vollmer die Situation der Heimerziehung in den 50er- bis 70er- Jahren zu untersuchen. Dabei wird sich zeigen, dass solche Vorgänge nicht einmalig waren, sondern die Entwicklung der Heimerziehung von Anfang an begleitet haben.

Das Recht eines Kindes auf Erziehung wurde erstmals im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 formuliert. Damit war aber noch nicht die Entwicklung seiner Persönlichkeit gemeint. Die Maßnahmen nach diesem Gesetz, vor allem die Fürsorgeerziehung in geschlossenen Heimen, hatten ordnungsrechtlichen Charakter, waren einem System von Jugendämtern, Heimträgern und Gerichten übertragen und griffen, wenn Eltern fehlten oder bei der Erziehung ihrer Kinder zu einem gesellschaftskonformen Verhalten versagten. Der Verwahrlosung oder drohenden Verwahrlosung von Minderjährigen sollte entgegen gewirkt werden. Das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) wurde mehrmals novelliert, seine ordnungsrechtlichen Grundlagen rechtlich jedoch erst 1990 durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz beseitigt. Dieses gründet auf einem Verständnis von Hilfe zur Erziehung mit dem Schwerpunkt "Vorbeugung", dem die Studentenbewegung ab 1968 zum Durchbruch verholfen hat. Neue ambulante und stationäre Hilfen lösten die alten Maßnahmen Fürsorgeerziehung und freiwillige Erziehungshilfe ab. Während der Geltungsdauer des JWG waren es vor allem Jugendliche in den geschlossenen Heimen öffentlicher und konfessioneller Träger, die repressive Erziehungsmaßnahmen wie körperliche Züchtigung und zeitweise Isolierung erlebten. In unrühmlicher Erinnerung sind mir zum Beispiel das Landesfürsorgeheim in Glückstadt oder die zu Bethel gehörende Anstalt Freistatt im Moor bei Sulingen in Niedersachsen geblieben. Sie waren Endstationen für Jungen, mit denen die Erzieher in offenen Erziehungsheimen nicht fertig wurden oder die mehrmals entwichen waren. Berücksichtigen muss man dabei, dass in den Jahren des deutschen "Wirtschaftswunders" eine Hochkonjunktur herrschte. Ausgebildete sozialpädagogische Fachkräfte waren rar. So griffen die Heime auf berufsfremde Personen wie ehemalige Wehrmachtsangehörige zurück oder setzten Praktikanten verantwortlich ein.

Es gab damals aber auch Heime, die bewusst auf physische Gewalt verzichteten. Dies erlebte ich 1957, als ich Jugendleiter in einem großen Internat des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland (CJD) wurde. Wir sahen in dieser Einrichtung eine Art Erziehungsheim für Söhne betuchter Eltern.

Der Präsident des CJD, Pfarrer Arnold Dannemann, hatte die Parole ausgegeben: "Wer einen Jungen schlägt, schlägt mich." Sie einzuhalten, war angesichts mancher Provokation nicht einfach. Wenn einem von uns Jugendleitern doch einmal "die Hand ausrutschte", reiste Pfarrer Dannemann spätestens am nächsten Tag an, untersuchte persönlich, was geschehen war, und der betreffende Mitarbeiter konnte sich auf eine Abmahnung gefasst machen.


 

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