HOLSTEINISCHER COURIER
"Dignitas" ermöglicht Sterbehilfe
Neumünster. Humanes Leben, humanes Sterben ist für die meisten Leute ein erstrebenswerter Wunsch. Die Beeinflussung vom Staat sollte nicht stattfinden.
Alle Stufen des Lebens von der Geburt über Schule, Berufswahl, Ausbildung, Beruf, Lebensgemeinschaft sowie Kinder bis hin zum Lebensende sollten frei entschieden werden.
Eine Einschränkung gibt es allerdings in Deutschland: Den Zeitpunkt des Ablebens kann man nicht selbst entscheiden. Ist das Leben durch verschiedene Einflüsse nicht mehr lebenswert, wünschen sich viele Menschen ein humanes, schmerzfreies Sterben durch eine Sterbebegleitung. Dieses ist in Deutschland nicht zulässig. Staat und Kirche nehmen entscheidend Einfluss auf die Grundrechte des Menschen.
Alternativ gibt es nur die Mitgliedschaft bei "Dignitas", menschenwürdiges Leben, menschenwürdiges Sterben in der Schweiz. Hier ist ein begleiteter Suizid mit Hilfe von Dignitas möglich. Natürlich sind hierfür viele Hürden zu nehmen. Die Umstände werden ausführlich durch kompetente Ärzte geprüft. Hier muss eindeutig festgestellt werden, ob diese Entscheidung persönlich getroffen wurde ohne äußerliche Beeinflussung. Es werden bis zur positiven Entscheidung drei ausführliche Arztgespräche geführt, die vom Staat vorgeschrieben sind. Von Beginn der Mitgliedschaft bis zum schmerzfreien Suizid durch ein Medikament in den Räumen von Dignitas können schon mehrere Wochen vergehen.
Die rechtliche Absicherung entsteht wie folgt: Das schweizerische Bundesgericht hat das Recht eines Menschen, Art und Zeitpunkt der Beendigung seines eigenen Lebens zu bestimmen, anerkannt.
Wie lange wird es dauern, bis man in Deutschland dieses Recht den Menschen nicht mehr abspricht?
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