HOLSTEINISCHER COURIER

 

Demo: Einspruch gegen Auflagen

20. August 2010 | 06:35 Uhr | Von Christian Lipovsek

Neumünster. Die Rechtsradikalen haben per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig Einspruch gegen Auflagen der Stadt beim geplanten Aufmarsch am Sonnabend eingelegt. Das teilte Holger Schwark, Fachdienstleiter des Ordnungsamtes, gestern mit. Einzelheiten nannte er nicht. Das Gericht entscheidet heute darüber.

Klar ist nur: Es geht nicht um die Verlegung des Kundgebungsortes (Museumsparkplatz) oder der Demonstrations-Strecke. Beides steht fest und wird nach Schwarks Worten auch nicht verändert. Möglich ist lediglich eine Verkürzung der Route, sollte es wie 2007 zu Störungen oder Sitzblockaden von Gegendemonstranten kommen. "Das wird dann aktuell nach der Lagebeurteilung der Polizei erfolgen", so der Ordnungsamt-Chef.

Dass die Demonstration über den Großflecken und damit über den Wochenmarkt geführt wird, schließt Schwark aus. Daher habe auch keine Notwendigkeit bestanden, die Marktbeschicker vorab zu informieren. "Die sind weit weg vom Schuss. Und eine Information Einzelner von Seiten der Stadt findet nicht statt. Das war auch in der Vergangenheit so", sagt er. Sowohl Museumsdirektorin Astrid Frevert als auch Marktsprecher Stefan Wegener hatten sich am Mittwoch überrascht gezeigt, dass sie nicht unterrichtet wurden. (Der Courier berichtete.) Schwark dazu: "Alles Wichtige stand ja in der Zeitung."

Er betont, dass das Versammlungsrecht und das Recht auf Meinungsäußerung hohe Stellenwerte haben. Die Stadt habe nur bei handfesten, begründeten Sicherheitsbedenken die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen.


 

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