HOLSTEINISCHER COURIER
Schüsse vor der Teestube
Applaus im Gerichtssaal
Neumünster / Kiel. Als das Urteil ergangen war, standen Besucher im Gerichtssaal auf und applaudierten. Zahlreiche Freunde, Verwandte und Bekannte des türkischstämmigen Angeklagten (34) waren gestern am späten Nachmittag ins Kieler Landgericht gekommen, um die Entscheidung der Kammer im Prozess um die Schüsse vor einer Teestube an der Christianstraße zu hören. Weil es vor einigen Tagen vor dem Gerichtsgebäude zu Rangeleien zwischen Begleitern der Kontrahenten gekommen war, mussten die Besucher allerdings - durch Justizbeamte abgeschirmt - hinter dickem Panzerglas Platz nehmen.
Von dort aus hörten sie, wie der Vorsitzende das Urteil verkündete, das dem bis gestern inhaftierten Angeklagten die Freiheit bescherte: Wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und wegen Verstößen gegen das Waffengesetz bekam der Neumünsteraner zwar zwei Jahre Gefängnis. Allerdings wurde die Strafe auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt, womit das Gericht die maximale Bewährungszeit ausgeschöpft hat. Außerdem muss der Mann 6000 Euro an das Opfer (37) zahlen, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein Anti-Aggressions-Training leisten. Er bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
Fast zwei Stunden erläuterte der Vorsitzende Richter detailliert das Urteil. Vier Verhandlungstage lang hatte sich die Kammer zuvor durch Zeugenaussagen und Gutachten ein Bild von dem beinahe tödlichen Konflikt gemacht. Am 9. August 2010 gegen 18 Uhr hatte der Angeklagte seinen Kontrahenten mit Schüssen niedergestreckt und schwer verletzt (der Courier berichtete). Zuvor hatte das Opfer, das in den Kreisen rund um die Teestube als psychisch krank und aufbrausend gilt, offenbar abfällige Bemerkungen über die Sandalen des Jüngeren gemacht. Der Streit schaukelte sich dann über Tage hoch.
Die Kammer unterschied im Urteil die einzelnen Schüsse genau. Die ersten beiden wertete sie als Notwehr, weil der Angeklagte auf den Arm des Gegners zielte, der in der Hand ein Messer hielt. Für zwei weitere Schüsse galt das nicht, weil der Kontrahent da schon zusammengebrochen war. Das Messer umklammerte er immer noch.
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