HOLSTEINISCHER COURIER

 

Rocker-Prozess: Das große Schweigen vor Gericht

12. Juni 2010 | 06:25 Uhr | Von D. Moritzen

Jeder kennt das Bild aus großen Rocker-Prozessen: Die Kontrahenten sitzen sich mit Pokerface gegenüber, schweigen beharrlich - auch oder vor allem gegenüber der Justiz. Ähnlich ging es gestern im Amtsgericht zu, wo der Rockerkrieg, der erst Ende Mai durch einen so genannten Friedensschluss bundesweit beendet wurde, ein juristisches Nachspiel hatte.

Auf der Anklagebank saß diesmal ein "Bandidos"-Mitglied (39). Der Mann soll am 20. November im Famila-Markt an der Hauptstraße den Chef der gegnerischen "Red Devils" (46) angegriffen und bedroht haben. Laut Anklage kaufte der "Teufels"-Präsident gerade mit seiner Freundin und seinen Zwillingen (6) ein, als der "Bandido" ihn nach seinem Club fragte. Kaum war die Antwort gefallen, soll der Angreifer ihn ins Gesicht geschlagen, umklammert und gewürgt haben. Dann soll er gedroht haben: "Komm mit raus, dann bring ich dich um." So steht es jedenfalls im Polizei-Protokoll.

Der Angeklagte schwieg erst einmal beharrlich. Auch das Opfer, das im "Red-Devils"-Shirt erschienen war und sich von sechs Club-Mitgliedern zum Gericht eskortieren ließ, verkündete im Zeugenstand: "Ich werd’ da jetzt nicht großartig was zu sagen können."

Damit begann ein zähes Ringen um Details. Nachdrücklich machten Gericht und Staatsanwaltschaft dem Zeugen klar, dass eine Totalverweigerung nicht gestattet sei. Das führte offenbar zu Erinnerungslücken. "Ist schon langer her", meinte der "Devils"-Präsident und zuckte die Schultern.

Zu den Hintergründen seiner Einsilbigkeit machte er kaum Angaben. Angst? "Nein!" Vielleicht Vorgaben des Clubs oder der übergeordneten "Hells Angels"? "Nein." Erst als die Juristen laut darüber nachdachten, die beiden Kinder in den Zeugenstand zu rufen, wurde der Zeuge zugänglicher. Er bestätigte, dass er "damals bei der Polizei nicht gelogen" habe.

Ganz anders das Aussage verhalten der Lebensgefährtin des Opfers, die dabei an ihre Kinder dachte: Sie schilderte genau, wie ihr Freund noch einmal zum Süßigkeitenregal zurückging. Als er nicht zurückkam, schaute sie nach. "Da waren die beiden Männern bei der Schokolade nicht einer Meinung", beschrieb sie die Szene. Der Angeklagte hatte ihren Freud demnach im Schwitzkasten. Drohungen hatte sie nicht gehört. Deshalb wurde dieser Vorwurf nach einem Rechtsgespräch im Hinterzimmer und einem Kurzgeständnis via Anwalt eingestellt. Jetzt muss der Angeklagte wegen Körperverletzung 750 Euro zahlen. Die Summe darf der Mann in 50-Euro-Raten abstottern - der "Bandido" hat nur Hartz IV.

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