FLENSBURGER TAGEBLATT

 

Doppel-Wahl

FDP protestiert gegen "Werbeverbot"

11. August 2009 | 04:50 Uhr | Von Gunnar Dommasch

Jung und liberal: Christian Koch. (wal)

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Schränkt die Stadt mit Wahlwerbeverbot an zentralen Stellen Flensburgs ein Grundrecht ein? Dies wirft der FDP-Kreisverband der Verwaltung vor; diese verteidigt den Beschluss.

Flensburg. Kaum ist die Empörung der Parteien über die zu kleinen Plakatierungsflächen zur Europawahl verklungen, steht neuer Ärger ins Haus. Ursache ist eine Ende letzter Woche von der Stadt verabschiedete Sondernutzungssatzung für die gemeinsame Landtags- und Bundestagswahl am 27. September (wir berichteten). Die Regelung untersagt Wahlwerbung in der City sowie an wichtigen Ausfallstraßen wie der Osttangente (s. Info-Box).

Ein Umstand, der in der FDP-Kreisfraktion für Unmut sorgt. Deren stellvertretender Vorsitzender Christian Koch (34), gleichzeitig Landtagsdirektkandidat für Flensburg, attestiert der Verwaltung ein seltsames Demokratieverständnis, spricht von Willkür und schimpft: "Das Verbot in der Stadt ist nicht akzeptabel." Warum, fragt er, dürften für die Bundestagswahl die an 47 Standorten aufgestellten Wahlplakattafeln genutzt werden, während man zur Landtagswahl an die Peripherie gedrängt werde. Ja, es werde dadurch gar ein Grundrecht eingeschränkt.

Was Stadtsprecher Thomas Hansen mit der Bemerkung quittiert, ein Grundrecht sei überhaupt nicht berührt, es handele sich um eine Ermessensentscheidung der Verwaltung, die von keiner Partei außer der FDP infrage gestellt worden sei. "Im Übrigen hätten wir das Ganze auch ohne Abstimmungsprozess über die Bühne bringen können."

Mit Ständen auf Stimmenfang

Die Kontrahenten führen einschlägige Urteile ins Feld: Die FDP eines des Verwaltungsgerichts Gießen vom Februar 2001, in dem ein Plakatierungsrecht von einem Plakat pro 100 Einwohnern zu Grunde gelegt wird. Die Stadt verweist auf das Bundesverfassungsgericht und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland vom Juni dieses Jahres. Demnach sei ausreichend Raum für Plakate zur Verfügung zu stellen. "Genau das tun wir doch", sagt Hansen. Plakatiert werden könne von der Kappelner Straße bis hin zur Nerongsallee - nur eben nicht an Stellen, wo verkehrssicherheitstechnische Bedenken bestünden oder das ästhetische Empfinden gestört werde. Außerdem hätten die Parteien natürlich die Möglichkeit, mit Ständen in der Innenstadt auf Stimmenfang zu gehen. Und es gebe ein weiteres gewichtiges Argument: Man könne politische Werbung nicht plötzlich dort zulassen, wo man die Werbemöglichkeiten für Geschäftsleute durch jüngste Beschlüsse deutlich beschränkt habe.

Koch indes will nicht locker lassen. "Wir können doch nicht auf Hinterhöfen kleben", formuliert er überspitzt. Auf dem Holm und in der Großen Straße etwa sehe er keine Gefährdung des Straßenverkehrs durch Plakate. Das Vorgehen der Stadt, dass eben nicht im Einvernehmen mit allen Parteien geschehen sei, will er nunmehr rechtlich überprüfen lassen.

Die Sonderregelung

 

Für die Werbung zur Landtagswahl erteilt das TBZ auf Antrag Sondernutzungserlaubnis. Plakate dürfen unter anderem nicht aufgestellt werden: Zob-Kreuzung, Busbahnhof, Holm, Große Straße, Schiffbrück-, Nikolai-, Rathaus-, südliche Norder-, untere Angelburger-, Toosbüy-, Rote Straße und Südermarkt, Hafenbereich, Tangente, Nordstraße, Teile der Eckernförder Land-, Taruper Haupt- und Fördestraße sowie B 199.

 


 

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