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Flensburg
Gefeuert wegen zwei Paar Socken
Gerührt über so viel Anteilnahme: 24 Kollegen unterstützen Manuela Wieler (Mitte) bei der Güteverhandlung am Arbeitsgericht. Foto: Staudt
Flensburg. Zwei Teile glaubte Manuela Wieler in ihrer Einkaufstüte, als sie die Flensburger Karstadt-Filiale am 21. Oktober verlassen wollte. Eine Jacke und eine Bluse, die die in der Herrenabteilung des Kaufhauses angestellte Verkäuferin ordnungsgemäß bezahlt hatte. Sie dachte, sie hätte alles richtig gemacht. So drückte sie - wie für Angestellte bei Verlassen der Filiale üblich - am Ausgang den Knopf, der per Zufall dann entweder ein rotes oder ein grünes Lämpchen aufleuchten lässt. Manuela Wieler bekam Rot. Tütenkontrolle.
Kein Problem, dachte sie, gab dem Kaufhausdetektiv den Kassenbon und suchte währenddessen in der Tüte die Etiketten für einen Abgleich hervor - und stieß neben Jacke und Bluse auf zwei Paar Herrensocken, Größe 39-42. Ob diese auch auf dem Kassenzettel gebucht seien, habe sie den Detektiv gefragt. Er verneinte. Die Socken hatte sie mit der Jacke zurücklegen lassen, beim Bezahlen aber vergessen, dass sie noch da waren. "Ich habe einfach nicht mehr daran gedacht", erklärt sie. Hätten die Socken ungesehen den Weg mit nach Hause gefunden - "Ich wäre am nächsten Tag mit den Socken zurückgekommen und hätte sie vorgezeigt." Dieser Vorfall aber veranlasste die Chefetage dazu, Manuela Wieler nach 31 Jahren und drei Monaten als bis dato vorbildlich geltende Angestellte fristlos zu entlassen.
"Die Kasse hat immer gestimmt"
Ein Vorgehen, das nicht nur die 49-Jährige, sondern auch ihre Kollegen fassungslos zurücklässt. Fassungslos und hilfsbereit: Die Belegschaft sammelte Geld, damit sich Manuela Wieler einen Anwalt leisten konnte, um sich rechtlich gegen die Kündigung zu wehren. "Ich habe keine Rechtsschutzversicherung", erklärt sie. Bei der Güteverhandlung im Arbeitsgericht ergriffen am Dienstag 24 Kollegen Partei für die Verkäuferin und standen ihr beim Arbeitsgericht zur Seite. Zu viele für den bestuhlten Sitzungssaal. Der Verhandlung beiwohnen durfte aus Haftungsgründen nur, wer einen alleinigen Sitzplatz ergattern konnte. "Ich wusste gar nicht, dass ich so liebe Kollegen habe", zeigte sich Wieler gerührt.
Diese Art der Solidaritätsbekundung verwundert Hans-Georg Wernsdörfer jedoch nicht. 20 Jahre lang war der inzwischen pensionierte Wernsdörfer Manuela Wielers direkter Vorgesetzter - und hatte nie Probleme mit der Verkäuferin. Im Gegenteil, er habe sie kennen und schätzen gelernt: "Ihr würde ich bedenkenlos mein Geld anvertrauen", sagt er klar. "Die Kasse hat immer gestimmt."
"Ein großer Vertrauensverlust"
Was aber ist das Motiv für einen so radikalen Schritt? "Das ist ein großer Vertrauensverlust", begründet Karstadt-Personalleiter Andreas Meyer die Entscheidung. Er geht nicht von einem Versehen aus und zeigt während der Verhandlung, wie an der Kasse üblicherweise eine Jacke zusammenlegt wird. Dabei sei es unmöglich, in der Kapuze verbliebene Socken zu übersehen.
Dass nach einem über 31 Jahre andauernden beanstandungsfreien Beschäftigungsverhältnis der Verdacht auf vorsätzlichen Diebstahl ausreicht, um Wieler fristlos zu kündigen, ist für die Anwesenden unverständlich. Unter normalen Umständen wäre eine langjährige Mitarbeiterin wie Wieler unkündbar, mutmaßt Wernsdörfer. Man könne sie nur auf diesem Wege loswerden und so Personal reduzieren.
Manuela Wieler will Weiterbeschäftigungsanspruch geltend machen
Diesen Vorwurf jedoch weist Meyer vehement zurück: "Das ist abwegig und entbehrt jeglicher Substanz!" Es sei viel Geld investiert worden und man sei nicht darauf aus, Personal abzubauen. "Die Angestellten bekommen von uns einen großen Vertrauensvorschuss", sagt Meyer und spielt auf das Zufallsprinzip am Kaufhausausgang an: "Wir haben schon relativ weiche Kontrollen." Man müsse Gerechtigkeit und Härte an den Tag legen, "damit das kein Selbstbedienungsladen wird". So ließ sich das Unternehmen nicht umstimmen: Eine fristgerechte Kündigung komme nicht infrage, es bei einer Abmahnung zu belassen schon gar nicht. "Das Vertrauen ist zerstört", bringt Karstadt-Anwalt Harald Treiber die ablehnende Haltung auf den Punkt.
Manuela Wieler hingegen möchte weiter bei Karstadt arbeiten. Hier fühlt sie sich wohl und heimisch, sagt sie. Gemeinsam mit ihrem Anwalt Lutz Thiele will sie zunächst einen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend machen, bis eine rechtskräftige Entscheidung in dem Verfahren erfolgt ist, sagt Thiele. "Wir haben den Vorteil", so der Jurist, "dass der Betriebsrat der Kündigung nicht zugestimmt hat."
Leserkommentare
...als Bundespräsidentin wäre ihr nichts passiert. Schönen Tag noch.
Auch wenn man nicht vorverurteilen soll,kann ich die "ausersehen" Version nicht wirklich Glauben. Der Arbeitgeber hat doch keine Wahl, er kann gar nicht anders reagieren. Ist 5 Euro zu wenig für einen kündigungsgrund? Sind 50 Euro angemessener? Was ist dann aber mit 49,50 Euro? Nein, die Kündigung bei Diebstahl gilt für jeden und ist eine Grundsatzentscheidung ohne persönliche Abneigung. .... Und das alles für zwei paar Socken. Trotzdem Wünsche ich der frau (wenn sie denn nun die Klage verliert), dass ein anderer Arbeitgeber ihr noch eine Chance gibt. Jetzt wo doch alle Zeitungsleser von diesem fall wissen.
davon, ob sie schuldig ist oder nicht : würde man in Deutschland immer so konsequent sein, müssten Tausende von Bankangestellten und die Hälfte aller Landes- und Bundespolitiker in den Knast wandern. Aber in Deutschland werden nur die kleinen Leute bestraft. Das wird uns immer wieder aufs Neue bewiesen !
Ihr Vergleich hinkt. Die Bänker und nicht wenige Politiker haben die Allgemeinheit beraubt - die betroffene Angestellte ihr Unternehmen.
Bei Unternehmens- und Steuerbetrügereien kennt der Rechtsstaat nur dann Gnade, wenn die Beschuldigten sich per üppiger Strafzahlung aus langwierigen Prozessen freikaufen (üppig für den Normalbürger - für die betroffenen wie Exbundesbänker oder Ex-Vorstandsvorsitzende nur Peanuts). Bei Betrug am Volk scheint er noch nicht mal eine Verfolgung der Tat vorzusehen.
@GEGEN JEDEN EXTREMISMUS....Der obige Fall ist Diebstahl.
Den von Ihnen so dargestellten Fakt, sehen hoffentlich nicht alle Leser so!
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@MIKE S....es gibt keine kleinen Leute, nur solche, die sich aus der ihr aufgedrückten Matrix nicht befreien können, mangels Informationen und der Eingebundenheit in immer dichter werdende Zeitpläne.
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@HELMUT JOHANNSEN......ich sehe da nicht einen direkten Zusammenhang, da es auf Sylt keine Karstadt Filiale gibt. Auch ist das Niveau des Artemis Clubs ,nicht mit denen der hier von „Motorrad-Freunden“ betriebenen, zu vergleichen.
Es ist sicherlich nur ein Schlaglicht, aber es zeigt doch, wie der Umgang mit dem Menschen in der von uns erlaubten Wirtschaft, betrieben wird. Auch ist es immer erstaunlich, sollte es wirklich ein "bewusster" Diebstahl gewesen sein, wie leichtfertig ein Mensch ist und nicht den Überblick erfasst, was eine solche Handlung bewirken kann. Eine daraus erhaltene Lehre, ist dann nicht mehr anwendbar und somit vertan, weil sie nicht weitergegeben werden wird in diesem Betrieb und eine Entwicklung des -dazulernens- nicht stattfindet. Dadurch:- kommt es zu einer Vergiftung des Betriebsklimas und wird dann auch von den Kunden des Hauses wahrgenommen, schade.
Der Karstadt-Personalleiter Andreas Meyer wird sicher ganz tief im Herzen eine Narbe verspüren und sich wohl irgendwann fragen " He, wie viele Narben braucht es, um (m)ein Herz im Gleichklang mit der Jagd nach schnödem Mammon zu bringen."
...friedvolle und besinnliche Tage allen Lesern und ein Dankeschön ,dass es möglich ist, sich auf dieser Plattform zu äußern, unsensiert!
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Fakt ist nunmal, dass hier die Frau beim Klauen erwischt wurde. Zufällig. Die fristlose Kündigung ist daher völlig ok. Kein Personalleiter bekommt deswegen "Narben im Herz". Vielmehr wird er sich die spekulative Frage stellen: Wieviel hat sie schon vorher mitgenommen? Erinnert sei in diesem Zusammenhang an den Metallklau bei Norisburg. Durch Diebstahl wird das Vertrauensverhältnis unwiederruflich zerstört. Dies weiss jeder Mitarbeiter. Wer sich trotzdem darauf einläßt ist selber Schuld.
Fakten werden -letztinstanzlich- den Richtern abverlangt, die nur oft den Indizien folgen dürfen und auch in einer Pflicht des Abschlusses stehen, auch in, und trotz Ermangelung weiterer Möglichkeiten. Niemand schaut wirklich ins Gewissen des anderen. Es ist und bleibt der nun schon abgewetzte Spruch- Recht bekommt nicht der der Recht hat (hätte haben sollen), sondern der, der es zugesprochen bekommt, praktisch ein weihnachtliches Geschenk., in diesem Falle.
Aber ansonsten kann ich dem Satz nur voll zustimmen von Herrn Soechtig der lautet:
„Durch Diebstahl wird das Vertrauensverhältnis unwiederruflich zerstört.“
In diesem Zusammenhang fiel mir die übernommene Schreibweise, Ihres Namens, direkt aus ihrem PERSONALAUSWEISES auf. Unbewusst oder Freiwillig, Personal welcher Firma?
Entschuldigung, für diesen aus dem Zusammenhang gerutschten Satz.
DER PROVOKANT ohne Personal-Eintrag.
1. hat sie zusammen mit Bluse u Jacke die Socken zurücklegen lassen. Somit wäre
auch die Kassiereri a.d Personalkasse(vermutlich gibt es sie noch) vepflichtet
gewesen, die zurückgelegte Ware z kontrollieren
2. wer 31 J dort war u sein Gehalt bekommt, braucht n zu klauen(zumal es -heute auch noch? 10% Rabatt a Lebensmittel u 15% auf anderes gibt).
3. Mir persönlich scheint es suspekt, Fr Wieler war nunmal zu lange da! Abfindung etc.Möchte hier nichts unterstellen, aber man sollte immer bischen um die Ecken denken.
Jüngere Kräfte sind m E günstiger, 400,--/Basis. Ein Schelm..
Vieelen Dank für Ihre Überlegungen, Herr Bödecker. Bin ausnahmsweise völlig einverstanden ;)
Egal wie die tatsache zu Stande kam, der Gf wird hocherfreut gewesen sein, diese teure Angestellte so billig loswerden zu können.
Und was die Kundschaft angeht, der eine Veränderung im Betriebsklima bei Karstadt auffallen könnte: die ist der Geschäftsleitung herzlich egal! Karstadt setzt nicht zuletzt seit der Renovierung deutlich auf gehobene dänische Kundschaft. Wir Flensburger spielen in dem Kalkül nur eine untergeordnete Rolle!
Soeben wurde der ehemalige Vorstandssprecher der Deutschen Bank gegen Kaution von 350.000 Euro (die natürlich die Deutsche Bank übernimmt) frei gesprochen. Gibt es etwa in Deutschland korrupte Politiker und Richter? Natürlich nicht.
Er ist nicht gegen Kaution (die bekommt man nämlich zurück) sondern gegen eine Strafzahlung quasi freigesprochen worden. Das ist leider üblich bei Wirtschaftsprozessen - zumindest in Deutschland. Ist halt leichter Falschparker abzuurteilen, als sich mit solch komplexen Sachzusammenhängen auseinderzusätzen.
@Pallene: sehe ich genau so. Trotzdem war das Verhalten der Angestellten einfach dumm - grade unter diesen Vorbedingungen.
Hier war doch kein Vorsatz zu erkennen. Gehts noch? Aber typisch. Die "niedere" Schicht wird konsequent bestraft. Die "obere" kann stehlen und unterschlagen soviel sie will. Da gibt es keine fristlose Kündigung. Da wird "freigestellt" damit man sich anderen Aufgaben widmen kann und da gibt es ne satte Abfindung. Ich versteh nix mehr.
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So viel ich weiss, greifen übliche Rechtsschutzversicherungen nicht bei einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht - zumindest nicht ohne (teure) Zusatzversicherung für solche Fälle.
Davon abgesehen: im Flensburger Umland gibt es ein großes Möbel und Betten Filialunternehmen, bei dem der Gang in den Mutterschutz nahezu unweigerlich in die Kündigung führt - und hierzu wurde noch nie etwas gemeldet, trotz zahlreicher Güteverhandlungen vor dem entsprechenden Flensburger Gericht.
Der obige Fall ist Diebstahl. Punkt um. Für das Unternehmen ein einfacher Weg, eine vermutlich teure und vom neuen Karstadt-Weg nicht ganz so angetane Angestellte los zu werden - das ist bitter, sollte aber auch für die Betroffene nicht überraschend kommen. Und wenn man weiß, dass einen der Arbeitgeber gerne loswerden möchte, dann muss man bei diesen Dingen einfach aufpassen. Grade im Einzelhandel, wo 30-50% der Diebstähle vom eigenen Personal durchgeführt werden.
Schade, dass so eine Geschichte im SHZ so reißerisch wie in MoPo und Bild aufgemacht sein muss.