FLENSBURGER TAGEBLATT

 

Nur Billigware für Hartz-IV-Empfänger

04. Februar 2012 | 06:20 Uhr | Von rn

Mit diesem Gutschein wollte Thomas Rudolph einkaufen - bei Lidl war das problematisch. Foto: nordmann

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Süderbaruper Lidl-Filiale verwehrte einem Kunden den Kauf von Markenartikeln mit Lebensmittelgutschein / Konzern räumt Fehler ein

Süderbrarup. Eigentlich wollte Thomas Rudolph nur einkaufen. Zwar nicht mit Bargeld, sondern mit einem Lebensmittelgutschein. Aber, dass er so abgebügelt werden würde, damit hatte er nicht gerechnet. Den Gutschein hatte Rudolph, seit Jahresanfang Hartz-IV-Empfänger, vom Kappelner Job-Center erhalten. Wert: 30 Euro. Bei Lidl in Süderbrarup wollte man den Gutschein zwar akzeptieren - aber Rudolphs Auswahl aus dem Sortiment deutlich beschränken. Für Hilke Richardsen vom Fachbereich Regionale Integration, der in der Kreisverwaltung für die Sozialzentren des Kreises zuständig ist, ein Ding der Unmöglichkeit.

Gemeinsam mit einem Freund machte sich Rudolph auf den Weg nach Süderbrarup, um in der dortigen Lidl-Filiale einzukaufen. Dass er kein Bargeld hat, um seine Lebensmittel selber zu zahlen, belastet ihn stark. Auch gesundheitlich. "Ich bin extra nach Süderbrarup gefahren, um mich nicht in einem Kappelner Geschäft diesem Gefühl aussetzen zu müssen, nicht selber für meinen Einkauf aufkommen zu können", sagt er. Bei Lidl angekommen, sprach er eine Kassiererin an, wollte von ihr wissen, ob er mit einem Gutschein bezahlen könne. Nachdem sie sich informiert hatte, habe sie ihn wissen lassen, dass er mit seinem Gutschein zwar einkaufen könne - allerdings keine Markenprodukte. Erlaubt seien ihm nur Lidl-eigene Artikel. "Es kann doch nicht sein, dass Lidl bestimmt, was ich esse und was nicht", klagt Rudolph.

Tatsächlich gibt der Lebensmittelgutschein im Din-A4-Format nur drei Einschränkungen vor: Der Nutzer muss sich ausweisen können. An ihn dürfen keine Zahlungen (auch kein Wechselgeld) geleistet werden. Und er darf mit dem Gutschein weder Tabak noch Alkohol erwerben. Rudolph stellt klar: "Das ist alles nachvollziehbar und völlig in Ordnung. Aber was ich esse, bestimme ich immer noch selbst."

Akzeptiert ein Geschäft den Gutschein, schickt es ihn anschließend mit dem Kassenbon ans Job-Center, von dort erfolgt die Überweisung. Hilke Richardsen betont: "Wir können kein Unternehmen zwingen, diese Gutscheine anzunehmen. Aber die großen Ketten und Discounter arbeiten mit uns zusammen." Mit einem Gutschein einzukaufen, sei für viele Menschen "stigmatisierend genug", auch ohne in ihrer Auswahl beschränkt zu werden. "Kein Geschäft ist berechtigt, irgendetwas vorzuenthalten", sagt Richardsen. "Dieser Vorfall entsetzt mich sehr. Und ich werde das zum Anlass nehmen, unsere Sozialzentren zu informieren, damit sie unseren Klienten noch einmal klar machen, wozu sie ein Gutschein berechtigt."

Lidl-Pressesprecher Stephan Krückel bezieht zum Vorfall in der Süderbraruper Filiale deutlich Stellung: "Tatsächlich handelt es sich dabei um ein nicht korrektes Verhalten eines erfahrenen und langjährigen Mitarbeiters, das wir nicht tolerieren." Man werde intensiv mit ihm darüber sprechen und ihm das korrekte Vorgehen erläutern. Grundsätzlich gelte für alle bundesweit zirka 3300 Lidl-Filialen die verbindliche Regelung, dass die Gutscheine wie Bargeld zu behandeln seien. Die Mitarbeiter sollen sich zudem um eine diskrete Abwicklung bemühen. Krückel: "Wir bedauern diesen Vorfall daher außerordentlich."

Worte, denen Taten folgen sollen. Für die kommende Woche haben ein Vertreter der Firmenzentrale in Neckarsulm und der Regionalleiter für Schleswig-Holstein ihren Besuch in Süderbrarup angekündigt, um sich persönlich bei Thomas Rudolph zu entschuldigen. Der hat inzwischen seinen Gutschein bei einem anderen Lebensmittelgeschäft eingelöst, nimmt die Entwicklung aber anerkennend zur Kenntnis. Alles, was er wollte, sei ein bisschen mehr Respekt für Menschen in einer schwierigen Situation. "Und so, wie man sich jetzt mir gegenüber verhält", sagt der Kappelner, "finde ich sehr anständig".


 

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