ELMSHORNER NACHRICHTEN

 

Sockendieb bleibt länger hinter Gittern

03. Februar 2012 | 06:35 Uhr | Von mp/ly

. . . aber er durfte einige Socken mitnehmen

Itzehoe / Elmshorn. Socken sind seine große Leidenschaft. Jürgen B. kann nicht anders. Seit vielen Jahren sammelt er Socken: "Socken sind für mich Frauen ersatz", sagte der 32-jährige Elmshorner vor der 3. Großen Strafkammer am Landgericht Itzehoe. Dort versuchte der Fetischist, mit einem Berufungsverfahren gegen eine vom Amtsgericht Elmshorn verhängte Freiheitsstrafe von fünf Monaten vorzugehen. Statt einem Gefängnisaufenthalt, erhoffte sich der Elmshorner eine Bewährungsstrafe.

Jürgen B.s großes Problem: Zu seiner Befriedigung benötigt er gebrauchte Socken, die er immer wieder klaut. Seine Leidenschaft entdeckte er bereits in der Pubertät. Seit Jahren versetzt er Menschen in Angst und Schrecken, weil er sie bis zu ihren Wohnungen verfolgt, um wenig später Socken zu klauen. Kaum eine Wäscheleine war vor ihm sicher. Doch auf seinen Diebestouren wird Jürgen B. immer wieder erwischt. Und dementsprechend bereits wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl verurteilt. Zahlreiche Therapieversuche, die in den vergangenen elf Jahren unternommen wurden, scheiterten.

Doch Jürgen B. hat ein weiteres Problem. Er wurde vor dem Elmshorner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Ohne einen Vorrat an (fremden) Socken wollte er aber partout nicht in den Knast und ging sicherheitshalber noch einmal auf Diebestour. Dass er ausgerechnet dabei erwischt wird, hatte er sich wohl nicht ausmalen können. "Ich nehme noch mit, was ich mitnehmen kann, habe ich mir gedacht", sagte der Angeklagte, der kurz nach der Diebestour ins Gefängnis kam. Es folgt, was folgen muss: Jürgen B. kassiert erneut eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs mit Sachbeschädigung - er hatte einer Strumpfhose den Sockenteil abgeschnitten - und Diebstahl. Das Amtsgericht Elmshorn brummt ihm fünf Monate im Gefängnis auf, die er zusätzlich zu seiner Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten absitzen soll.

Mit dem Berufungsverfahren wollte er jetzt die fünf Monate Haft in eine Bewährungsstrafe umwandeln lassen. Vergebens. Weder der hinzugezogene Sachverständige - ein Psychologe - noch die Staatsanwältin gingen davon aus, dass Jürgen B. den Socken-Klau jemals einstellen wird. Das Gericht folgte dieser Prognose und bestätigte deswegen das Elmshorner Urteil: Fünf Monate Knast.

Zusammen mit der alten Strafe wird Jürgen B. nun ein Jahr, zehn Monate und zwei Wochen absitzen müssen. Nachdem die Richterin am Landgericht dies verkündet hatte, fragte Jürgen B. noch keck, ob er die sichergestellten Socken, die noch in einer Asservatenkammer liegen, mit in den Knast nehmen dürfe.

Immerhin hat er dort schon einige Paare: Die durfte er mitnehmen. In der Justizvollzugsanstalt, so Jürgen B., will er sich zum Sprecher der Gefangenen wählen lassen. Er betont, dass er offen mit seiner Neigung umgehe. "Schließlich hat da jeder bestimmte Neigungen", so der Verurteilte. Gegen das Urteil des Landgerichts will er nicht vorgehen - er akzeptiert sein Los.


 

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