DER INSELBOTE

 

Wyk

Keine Ferienwohnungen erwünscht

14. Juni 2012 | 04:50 Uhr | Von psz


Geht die Zeit zuende, in der sich Kinder aus sozialen Brennpunkten in Hamburg auf dem  Gelände in bester Lage erholen? Foto: psz

Geht die Zeit zuende, in der sich Kinder aus sozialen Brennpunkten in Hamburg auf dem Gelände in bester Lage erholen? Foto: psz

Bauausschuss will dem drohenden Aus des von der Rudolf-Ballin-Stiftung betriebenen Hamburger Kinderkurheimes entgegenwirken

Wyk. Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses auf ihrer jüngsten Sitzung den Aufstellungsbeschluss und die Festlegung der Planungsziele für die zweite Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nummer 24. Betroffen ist das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall und hier insbesondere der südliche Teilbereich zwischen Sandwall, Rebbelstieg und Mühlenstraße gegenüber dem Wellenbadparkplatz.

Hintergrund ist das drohende Aus des von der Rudolf-Ballin-Stiftung betriebenen Hamburger Kinderkurheimes (HKH), das derzeit im Hamburger Senat diskutiert wird. Die Hansestadt ist Eigentümer sowohl des Geländes als auch des Gebäudes und bezuschusst die Stiftung mit zwei Millionen Euro jährlich. Eine für die hanseatischen Politiker beachtenswerte Größenordnung angesichts der von der Stadt Hamburg geplanten Einsparungen im sozialen Bereich in Höhe von rund sieben Millionen Euro.

Zuversicht, dass die Schließung verhindert wird, äußerte Heinz Lorenzen (KG) und erinnerte an das Jahr 2004. Seinerzeit habe sich die SPD als Oppositionspartei vehement und mit Erfolg gegen den bereits damals geplanten Schritt ausgesprochen. "Insofern kann man hoffen, dass das Haus vor der Schließung bewahrt wird", setzte Wyks Bürgermeister darauf, dass sich die Sozialdemokraten als heutige Regierungspartei an ihre damaligen Argumente erinnern.

Im gegenteiligen Fall möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, soll die Nutzung des Geländes nun im B-Plan festgeschrieben werden. Demnach bleiben Gebäude und Funktionen im Kernbereich erhalten und dienen auch künftig sozialen Zwecken. "Wir packen auf dieses Gelände eine Verpflichtung, die derzeitige Nutzung auch baurechtlich zu manifestieren", so Lorenzen, um die Gefahr zu minimieren, dass auf dem Gelände im Falle einer negativen Hamburger Entscheidung ausschließlich Ferienwohnungen entstehen.

Auf der Stelle traten die Ausschussmitglieder in Sachen städtebaulicher Entwicklung. Von der Nachbarinsel Sylt seien Informationen eingeholt worden, erfuhren die Anwesenden von Bauamtsmitarbeiter Ulrich Schmidt, über den dortigen Umgang mit der Dauerwohn- und gewerblich-touristischen Nutzung. Einigkeit herrschte darüber, dass die angestrebte Ermittlung des Bedarfs an Dauerwohnraum inselweit erfolgen müsse.

Erneut kamen ein Schreiben des Kreises und dessen Anregungen (wir berichteten) zur Sprache und die Mitglieder einigten sich einvernehmlich darauf, vor weiteren Beschlüssen die Gespräche mit der Landesplanung und dem Kreis abzuwarten.

Dass der seit einigen Monaten entfallene Sprechtag des Kreisbauamtes auf der Insel nicht eingestellt werden soll, berichtete Ulrich Schmidt. Personelle Probleme hätten zu terminlichen Engpässen geführt, die voraussichtlich im August überwunden sein werden.

Schließlich war in der Zusammenkunft zu erfahren, dass die Fülle der Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Regionalplanes zu einer zweiten Auslegung führen. Da die von der Stadt Wyk gewünschte Festschreibung einer Regelung für das Repowern in der zweiten Fassung des Entwurfs keine Berücksichtigung fand, einigten sich die Ausschussmitglieder auf eine erneute Stellungnahme.


 
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