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Flashmob-Party: Treffen vor Gericht?

17. Juni 2009 | 14:08 Uhr | Von Eckard Gehm

Sylt fordert 20.000 Euro von Christoph Stüber, dem Initiator der größten unorganisierten Strandparty auf der Nordsee-Insel. Doch der grinst darüber nur.

Christoph Stüber ließ sich in Westerland feiern, hatte sogar T-Shirts mit der Aufschrift "Danke Stüber!" drucken lassen. Foto: dpa

Die Gemeinde Sylt fordert 20.000 Euro für Schäden und Aufräumarbeiten, die Nord-Ostsee-Bahn (NOB) rechnet mit einer "mittleren fünfstelligen Summe" für die Reinigung ihrer verschmutzten Züge. Zahlen soll das alles Christoph Stüber (26), der zu dem Gelage auf der Promi-Insel aufgerufen hatte.

Doch ob der gelernte Metallbauer aus Busdorf (Kreis Schleswig-Flensburg) tatsächlich für Verwüstungen und Müllberge verantwortlich gemacht werden kann, ist juristisch noch unklar. "Es gibt zu Flashmobs keine Gesetzeslage und bundesweit noch keinerlei Rechtsprechung", erklärt der Eutiner Rechtsanwalt Jan Weiss.

Zertrampelte Dünen, Alkoholexzesse, Schlägereien

Flashmobs sind blitzartige Menschenaufläufe mit dem Ziel, kollektiven Unsinn zu veranstalten. Verabredet werden sie über das Internet oder via SMS. Es gibt keinen Veranstalter, jeder kann spontan teilnehmen. Christoph Stüber hatte im Internet-Portal "meinVZ" zu einem "Liebeskummer-Besäufnis" aufgerufen - weil seine Freundin ihn verlassen hatte. Die Idee begeisterte etliche Jugendliche, 5000 reisten am Wochenende zum Feiern auf die Nordsee-Insel. Die Folgen: Verschmutzte Strände, zertrampelte Dünen, Alkoholexzesse und Schlägereien. 26 Verletzte mussten versorgt werden, es gab 22 Platzverweise und 16 Festnahmen.

Hans Wilhelm Hansen (57), Leiter des Sylter Ordnungsamtes: "Im Zuge der Gefahren abwehr hat die Gemeinde alle Aufgaben übernommen, um die sich normalerweise ein Veranstalter kümmern muss. Wir haben dafür gesorgt, das genügend Polizisten, Rettungsassistenten und Rettungsschwimmer vor Ort waren. Wir haben sogar Dixi-Klos aufgestellt."

"Ersatzvornahme"

Das heißt "Ersatzvornahme" und bedeutet im schönsten Verwaltungsdeutsch, dass eine "Handlung auf Kosten des Verpflichteten an dessen Stelle vorgenommen wird." In den Augen der Behörde ist Christoph Stüber der Verpflichtete - als Initiator der Veranstaltung.

Doch das sieht der junge Mann anders. Christoph Stüber: "Ich grinse darüber. Es war keine offizielle Veranstaltung, und ich nicht der Veranstalter."

Kissenschlacht in Freiburg

Ein vergleichbarer Fall in Freiburg endete ohne Streit. Über das Netzwerk "StudiVZ" hatte Student Eddy Fischer (24) im Mai 2008 zu einer Kissenschlacht aufgerufen. Die Federn verteilten sich in der Stadt, mehrere Tage waren Kehrmaschinen und Reinigungskräfte im Einsatz. Kosten: 1700 Euro. Der Student zahlte freiwillig.

Das wird Christoph Stüber nicht. Die Gemeinde Sylt will es auf einen Prozess ankommen lassen. "Wir wollen eine Entscheidung zur Flashmob-Problematik, auch wegen möglicher Nachahmer", sagt Ordnungsamtsleiter Hansen. "Eine Gesellschaft kann doch nicht funktionieren, wenn solche Aktionen zu Lasten der Steuerzahler gehen."

Chancen der Gemeinde seien gut

Die Chancen der Gemeinde beurteilt er als gut: Stüber habe zur Eröffnung der Party eine Rede gehalten und Anweisungen zum Verhalten gegeben. Die Nord-Ostsee-Bahn ist vorsichtiger in ihrer Beurteilung. "Wir prüfen, ob wir einen Schadensersatzanspruch geltend machen können", sagt Sprecherin Christiane Lage (38).

Christoph Stüber hat sich für die zu erwartenden Gerichtsverfahren einen Anwalt genommen. Wie bei seinem Party-Aufruf hat er außerdem bereits eine neue Gruppe im Internet gegründet: "Alle Mann zum Verwaltungsgericht, wir gewinnen den Prozess." Die Gruppe hatte gestern schon mehr als 100 Mitglieder.




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