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Niebüll

Nicht behindert genug für einen Parkplatz?

11. Januar 2009 | Von Rieke Beckwermert, Schleswig-Holstein am Sonntag

Trotz starker Behinderung ist der Berhinderten-Parkplatz, hier an der Flensburger Diakonissenanstalt, für Friedrich-Wilhelm Buhl tabu. Foto: Staudt

Ein 87-jähriger Mann aus Niebüll kämpft seit drei Jahren um sein Recht, auf dem Behinderten-Parkplatz zu parken.

Niebüll. Friedrich-Wilhelm Buhl ist schwerbehindert und herzkrank, er kann kaum gehen, leidet unter beidseitigem Hüftverschleiß. Doch auf einem Behinderten-Parkplatz darf er nicht parken. Der 87-Jährige wird trotz schwerer Behinderungen von den Behörden nicht als "außergewöhnlich gehbehindert" eingestuft. Er ist sozusagen nicht behindert genug, einem Rollstuhlfahrer nicht gleichzusetzen. Für den Anwalt des Niebüllers, Ralf Höfer aus Kiel, ist das ein Skandal.

"Bereits in 1995, damals war er schon 74 Jahre alt, hat er erstmalig beim Kreis Nordfriesland einen Antrag auf Erteilung des Merkzeichens "aG" für außergewöhnliche Gehbehinderung gestellt, damit er auf Schwerbehindertenparkplätzen parken darf", sagt Anwalt Höfer. Sein Mandant müsse mit seiner an Krebs erkrankten Ehefrau immer wieder zu Ärzten und in Krankenhäuser fahren, stehe damit immer wieder vor einem Parkproblem. Höfer: "Der Antrag wurde abgelehnt. Damals hatte er schon einen Grad der Behinderung von 50 Prozent, inzwischen von 90 Prozent anerkannt bekommen." Zwei weitere Anträge im Januar 2000 und im Jahr 2002 seien abgelehnt worden. Der Anwalt berichtet: "Im September 2005 wurde nun der 4. Antrag gestellt. Inzwischen hatte sich der Gesundheitszustand erheblich verschlechtert." Die erneute Ablehnung sei mit Bescheid vom 18.11. 2005 erfolgt, bestätigt durch einen Widerspruchsbescheid.

"Ich kann vielleicht 30 Meter gehen"

Da wurde es Friedrich-Wilhelm Buhl zu bunt, er nahm sich den Anwalt. Zusammen erhoben sie im April 2006 Klage gegen das Landesamt für Soziale Dienste Schleswig-Holstein am Sozialgericht Schleswig. In der Zwischenzeit haben sie nach eigener Aussage viermal um einen Termin zur mündlichen Verhandlung gebeten - stets vergebens. Buhls Anwalt erklärt, das Gericht sei wegen der sich häufenden Hartz-IV-Verfahren überlastet, deshalb könne es keine Prognose geben. Der Anwalt: "Vielleicht müssen wir noch ein halbes Jahr warten, vielleicht noch ein Jahr". Immerhin hatte Friedrich-Wilhelm Buhl einen Termin zur Begutachtung bei einem Orthopäden in der vergangenen Woche. Der sollte klären, wie gut Buhl noch laufen kann.

Buhl selbst sagt: "Ich kann vielleicht 30 Meter gehen; danach brauche ich eine Pause. So geht es nicht."

Bereits seit 1995 hat er eine Odyssee von Arztbesuchen und Begutachtungen hinter sich, ohne dass sich etwas tut. Der Anwalt: "Ich habe einen Berg von ärztlichen Gutachten und Bescheiden, die den Krankheitszustand meines Mandanten einsdrucksvoll bestätigen. Einige Ärzte bestätigen ebenfalls ausdrücklich, dass meinem Mandanten das beantragte Merkzeichen "aG" ohne weiteres anzuerkennen ist." Jedoch sähen das der Kreis Nordfriesland und das Landesamt für soziale Dienste wohl anders. Der Anwalt: "Teils mit abstrusen Begründungen, wie ich meine". Das sei ein bürokratischer Akt, und der Fall Buhl würde vermutlich aus rein formellen Gründen abgelehnt. "Die entscheiden nur nach Aktenlage."

"Er müsste schon seine Beine unterm Arm tragen"

Die Entscheidung des Gerichtes müsse abgewartet werden - so heißt es beim Landesamt für Soziale Dienste. Nur so viel sagt der stellvertretende Amtsleiter Otto Laackmann: "Das Merkzeichen "aG" ist sehr schwer zu erreichen." Wenn der gerichtliche Gutachter erkläre, dass die Voraussetzungen gegeben seien, gebe es auch eine Anerkennung.

Anwalt Höfer kann sich eine zynische Bemerkung nicht verkneifen: "Er müsste schon seine Beine unterm Arm tragen, damit er als gehunfähig anerkannt wird. Grotesk!" Zum anderen sei der Rechtsweg derart lang, dass man kaum glauben könne, "dass mein Mandant das Ende noch erlebt. Er ist inzwischen 87 Jahre alt, der Rechtsweg wird hier wohl eher zum Irrweg oder Unrechtsweg".

Doch Friedrich-Wilhelm Buhl will sich nicht unterkriegen lassen. Er sagt: "Ich kämpfe um mein Recht. Ich halte mich für berechtigt. Und ich möchte einen klaren Bescheid haben - nicht durch eine Verwaltungsbehörde." Er sagt, er könne es nicht einsehen, dass er auf einem Behindertenparkplatz nicht parken dürfe. Buhl: "Es gibt Menschen, die weniger behindert sind als ich, und die dürfen dort parken." Der Rentner sagt: "Führen Sie mal so einen Kampf. Drei Jahre, das hat noch keiner so lange durchgemacht. Aber ich war Polizist, ich habe Rechtsschutz von der Gewerkschaft. Und ich habe nicht die Absicht, in der nächsten Zeit zu sterben!"


 

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