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Datenaffäre
Fragwürdiger "Bewerber-Check"
Erst waren es große Unternehmen jetzt hat auch eine große Behörde den Datenschutz missachtet: Das Gesundheitsamt des Kreises Schleswig-Flensburg fragte bei Einstellungsverfahren nach intimen Gesundheitsdetails der Bewerber, nach ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage. Der Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert stuft diesen "Bewerber-Check" als "in Teilen eindeutig rechtswidrig" ein.
Landrat Bogislav-Tessen von Gerlach bestätigte einen entsprechenden Bericht des Magazins "Stern". Er kündigte an, dass die Fragebögen zukünftig wegen ihrer datenschutzrechtlichen Fragwürdigkeit nicht mehr zum Einsatz kämen und die rund 650 bereits vom Gesundheitsamt archivierten Erhebungsbögen vernichtet würden.
Gefragt wurde auch nach Drogen- und Alkoholkonsum
Über einen Zeitraum von drei Jahren wurden die umstrittenen Bögen verwendet. Die Bewerber mussten etwa angeben, ob sie "häufig unter starken Sorgen, z.B. über familiäre, berufliche oder finanzielle Angelegenheiten" litten, ob es unangenehme Gedanken oder Handlungen gebe, die sie nicht aus dem Kopf verbannen könnten. Gefragt wurde auch nach Drogen- und Alkoholkonsum, dem Zeitpunkt der letzten Regelblutung und der letzten gynäkologischen Untersuchung.
Der achtseitige Fragebögen war von Amtsärzten der Gesundheitsbehörde entwickelt worden, um die obligatorischen Anamnese-Gespräche (Anamnese = medizinische Vorgeschichte) zu verkürzen. Er wurde jedem Bewerber vorgelegt, dessen gesundheitliche Eignung für ein Angestelltenverhältnis oder die Verbeamtung vom Gesundheitsamt festgestellt werden musste. Dies geschah offenbar ohne Kenntnis des Landrates und der Kreisdatenschutzbeauftragten.
Von Gerlach betonte, dass medizinische Details in keinem Fall an die Arbeitgeber Justiz- und Finanzbehörden, Kreis- und Stadtverwaltungen weiter geleitet worden seien, sondern diese lediglich eine amtsärztliche Beurteilung erhalten hätten. Eine Formulierung im Fragebogen hatte den Bewerbern jedoch den gegenteiligen Eindruck vermittelt und die Bedenken verstärkt.
"Klar ist, es sind Fragen enthalten, die man für die Beurteilung der Berufstauglichkeit überhaupt nicht braucht", so der Landrat. Nachdem er am vergangenen Freitag von den Tests erfahren habe, seien diese sofort gestoppt worden, betonte er. Dem Kreis sei nur ein Fall bekannt, in dem einem Bewerber wegen des Nichtausfüllens des Fragebogens eine Absage erteilt worden sei. Von Gerlach: "Den hole ich zurück wenn er noch Interesse an uns als Arbeitgeber hat."
Leserkommentare
Die würde des Menschen ist unantastbar..... steht da so in unserer Verfassung. Aber an die rechtlichen Grundlagen hält sich doch höchstens noch ein kleiner Lohnbuchahlter. Die Geschichte geht oben los beim Terrorhetzter Schäuble...... 20.000 Naziststraftaten, KEINE Terroranschläge .... Na ist ein anderes Thema..... Aber die Datensammelwut hat nun extreme Ausmasse angenommen. NATÜRLICH HABE ICH ETWAS ZU VERBERGEN !!!!!!!! Meine persönlichen Ideen, mein Privatleben usw aber das interessiert kien Schw...
Big Brother haben wir schon seit Jahren und wer sich wehrt gerät in verdacht.
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Es wird Zeit, dass der Datenschutz ins Grundrecht kommt, aber das wird mit unseren lobbynahen "Volksvertretern" nicht erreicht werden können. Dafür braucht es Menschen mit Rückgrat!
Ausserdem muss es für solche Vergehen empfindliche Strafen geben!!!!