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Ratgeber

Alle Wasserrohre wirklich dicht?

29. Juni 2009 | Von kim

Hausbesitzer sollten die Prüfung der Regen- und Schmutzwasserleitungen nicht auf die lange Bank schieben. Foto: Land NRW

Bis 2015 müssen alle Grundbesitzer die Abwasserleitungen ihrer Gebäude überprüfen lassen. Experten erwarten, dass dabei enorme Mängel ans Licht kommen.

Kiel. Nach Schätzungen sind bundesweit zwischen 50 und 80 Prozent aller privaten Abwasserleitungen schadhaft. Dadurch besteht die Gefahr, dass Abwasser aus den Leitungen ins Grundwasser gelangt. Anderseits kann Regen- oder Grundwasser in die Leitungen eindringen. Deshalb werden Hausbesitzer jetzt in die Pflicht genommen. Auch in Schleswig-Holstein müssen sie bis Ende 2015 durch einen Fachbetrieb eine Dichtheitsprüfung bei sämtlichen Grundstücksentwässerungsleitungen, Anschlusskanälen, Schächten, Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen durchführen lassen. Falls das Haus in einem Wasserschutzgebiet liegt, muss die Dichtheitsprüfung sogar bis Ende 2009 durchgeführt werden. "Dafür sind normalerweise weder Aufgrabungen noch Eingriffe in die Bausubstanz nötig", beruhigt Christian Seyfert im Kieler Umweltministerium die Bürger. Um Grundstückseigentümer über die neuen Vorgaben zu informieren, hat das Ministerium jetzt ein Broschüre mit Handlungshinweisen herausgegeben.

Zwei Prüfvarianten stehen zur Verfügung: Die Druckprüfung mittels Luft oder Wasser und die Kontrolle mittels einer ferngesteuerten Miniaturkamera, die Bilder des Leitungssystems und damit eventueller Schadstellen auf einen Monitor sendet. Über die Prüfung stellt der Fachbetrieb eine Bescheinigung aus, die zusammen mit dem Leitungsplan bei der zuständigen Behörde vorlegt werden muss. Die Kosten sind regional unterschiedlich, bewegen sich aber in der Regel zwischen 200 bis 500 Euro. Richtig teuer wird es jedoch, wenn eine Sanierung des Abwassersystems notwendig wird. Da können schnell einige tausend Euro fällig werden.

Gemeinden stellen oft unterschiedliche Anforderungen

"Doch sollte man auf keinen Fall auf sogenannte Kanalhaie hereinfallen", warnt der Seyfert. Solche Anbieter klingeln unangemeldet an der Haustür und überrumpeln ahnungslose Hauseigentümer mit dubiosen Angeboten. Stattdessen sollten die Preise der örtlichen Anbieter in Ruhe verglichen und sich erkundigt werden, ob es Nachbarschaftsinitiativen gibt, die gemeinsam eine Firma beauftragen und somit Rabatte aushandeln können. Bevor man eine Firma beauftragt, sollte man sicherheitshalber bei der Gemeinde anfragen, ob diese Firma eine ausreichende Eignung besitzt und bekannt ist. Denn die Gemeinden stellen oft unterschiedliche Anforderungen an die Eignung der Fachbetriebe.

"Bevor Grundstückseigentümer die Leitungsüberprüfung selber beauftragen, sollten sie sich zudem erkundigen, ob es in ihrer Gemeinde Überlegungen gibt, die Untersuchungen als Serviceleistung für die Bürger durchzuführen", so Seyfert. Hierdurch könnten günstiger Preise ausgehandelt werden, und der Hausbesitzer muss sich mit der Untersuchung nicht weiter beschäftigen. Die Geltungsdauer einer Prüfung beträgt in Wasserschutzgebieten fünf, auf Antrag zehn Jahre und in normalen Gebieten 20 Jahre. Wer also zum Beispiel vor zehn Jahren außerhalb von Wasserschutzgebieten ein Haus neu gebaut hat, - schon damals waren Dichtheitsprüfungen für die Bauabnahme vorgeschrieben - muss sich jetzt nicht kümmern.

Alle andern sollten sich sputen, mahnen Experten. Denn im Norden sind zugelassene Fachbetriebe eher dünn gesät. Wer also erst 2014 aktiv wird, könnte in Zeitdruck geraten und muss bei nicht fristgerechter Vorlage des Prüfberichtes mit einem Bußgeld rechnen.


 

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