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SG: Kaum Chancen auf nachträglichen Titelgewinn
Herr Dr. Summerer, sind Sie überrascht über die bekannt gewordenen Vorgänge im Handball?
Ich habe schon in vielen anderen Sportarten, die ich anwaltlich berate, Höhen und Tiefen erlebt, so dass ich nun nicht sonderlich überrascht bin.
Werden Sie an vergleichbare Fälle im Fußball erinnert? Sehen Sie Parallelen zu den Skandalen um Juventus Turin oder Hoyzer?
Der Fall des Schiedsrichters Hoyzer war eine Manipulation der Wettmafia, also von außen. Schlimmer empfände ich eine Manipulation von innen, also aus dem Handball selbst.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen: Muss der THW dann auch in der Bundesliga gesperrt werden? Muss der SG Flensburg-Handewitt nachträglich der Titel zugesprochen werden? Kann die SG dann weitere Regressansprüche für entgangene Prämien von Sponsoren und EHF gegen den THW geltend machen?
Champions League und Bundesliga sind zwei verschiedene Wettbewerbe, die auch unterschiedliche Zuständigkeiten und Sanktionskataloge haben. Hier ist der Europäische Handballverband EHF zuständig. Nach dessen Rechtspflegereglement erstreckt sich eine internationale Sperre eines Clubs nicht auf die Bundesliga. Dies wäre nur bei Sperren gegen Spieler, Funktionäre oder Schiedsrichter der Fall. Ob die Bundesliga wegen desselben Fehlverhaltens eine zusätzliche Sperre erlassen kann, wage ich zu bezweifeln. Hierzu gibt es einen Präzedenzfall, nämlich die erfolgreiche Klage von Katrin Krabbe gegen den Internationalen Leichtathletikverband IAAF. Ob Flensburg nachträglich Anspruch auf den Titel hätte, mag zwar wünschenswert sein; die Statuten des EHF geben dies aber nicht her. Der dortige Sanktionskatalog lässt nur die Annulierung oder einen Punktentzug zu. Regressansprüche gegen Kiel wären schwierig durchzusetzen. Zwar sieht der Strafenkatalog der EHF vor, dass für Schäden, die aus einer Unsportlichkeit entstehen, Ersatz verlangt werden kann. Diese dürften allerdings schwer nachzuweisen und konkret zu beziffern sein. Denn es gibt keinen Automatismus, dass Flensburg-Handewitt Sieger geworden wäre.
Könnten gar die jetzigen Sponsoren des THW auf Rückzahlung klagen?
Dies ist eine Frage des Vertraginhalts und der übernommenen Pflichten. Wenn die Verträge aus Sponsorensicht professionell gemacht sind, sehen sie weitreichende Schadensersatzklauseln vor, insbesondere bei Manipulationen, weil hier der bezweckte Imagetransfer empfindlich, wenn nicht sogar rückwirkend, gestört wird. Auf jeden Fall hätten die Sponsoren ein sofortiges Kündigungsrecht.
Wie bewerten Sie den schnellen "Freispruch" der Deutschen Handball-Liga?
Dies zeugt nicht gerade von ernsthaftem Aufarbeitungswillen. Der DFB hatte damals im Fall Hoyzer mehrere Monate sehr akribisch und engagiert ermittelt und eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert.
Mehrere Verantwortliche der Rhein-Neckar Löwen wollen Belege und Kontoauszüge, die Noka Serdarusic gezeigt haben soll und die Aufschlüsse über Zahlungen an Schiedsrichter geben, gesehen haben. Sollten diese Belege jetzt verschwunden sein: Haben die Aussagen dieser Zeugen Gewicht?
Ja, durchaus. Das Gericht bildet sich freilich ein eigenes Urteil über die Glaubwürdigkeit der Zeugen. Wenn aufgrund von Zeugen ein hinreichender Tatverdacht besteht, würde die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Welchen Ratschlag geben Sie den Offiziellen des DHB und der HBL?
Ich empfehle "brutalst-mögliche" Aufklärung.
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