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Urteil in Lübeck

Lokal angezündet: Brandstifter werden ausgewiesen

13. Juli 2009 | 17:41 Uhr | Von lub

Er besaß das Restaurant "La Sirenetta" in Neustadt. Als Hichem B. Geldsorgen hatte, ließ er es anzünden. Nun müssen er und seine Helfer das Land verlassen.

Der Schock stand den Angeklagten und ihren Angehörigen ins Gesicht geschrieben. Wegen besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Betrugs sind drei Männer vom Lübecker Landgericht zu Strafen von sieben Jahren und neun Monaten, sechs Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren verurteilt worden. Für zwei der Verurteilten bedeutet dies: Nach Verbüßung der Haft müssen sie Deutschland verlassen.

Den Vorsatz erkennt das Gericht bei allen drei Angeklagten. Hichem B. (34), Betreiber des Neustädter Restaurants "La Sirenetta", stand im Herbst 2008 mit dem Rücken zur Wand. Ein Feuer im Lokal sollte Geld von der Versicherung und die Lösung der Probleme bringen. Willfährige Helfer fand B. in Ahmed A. (27) und Hamdi G. (24), die er vor Brandlegung noch Hakenkreuze an die Wand sprühen ließ. Das sollte die Ermittler auf eine falsche Fährte locken - soweit der Plan. Tatsächlich geriet das mit Benzin beschleunigte Feuer blitzschnell außer Kontrolle, verwüstete nicht nur das "La Sirenetta" und den benachbarten "Seewolf", sondern wäre beinahe auch für dessen Pächter und seiner Familie zur tödlichen Falle geworden: Drei Menschen konnten nichts als ihr Leben retten. "Wir haben Wohnung, Existenz und Heimat verloren", sagte einer im Zeugenstand.

Gericht blieb von Beteuerungen unbeeindruckt

Den Versicherungen der Angeklagten, sie seien überzeugt gewesen, in einem leeren Haus zu zündeln, folgte das Gericht nicht: Niemand habe anhand  Inaugenscheinnahme wissen können, ob jemand zu Hause war oder nicht. Die Behauptung, nur teure Geräte hätten brennen sollen, beeindruckte das Gericht ebenso wenig wie die Beteuerungen B.'s, von A. zur Brandstiftung gedrängt, ja, gepresst worden zu sein.

Ahmed A. wiederum zeigte sich angesichts der über ihn verhängten sechs Jahre Gefängnis am Boden zerstört. Vergangene Woche noch hatte er sich als Kronzeuge betrachtet und wollte deshalb das Verfahren gegen ihn eingestellt wissen. Das Gericht jedoch sah seine Aussage mit der geringsten in dieser Strafsache verhängten Strafe abgegolten. Zu A.'s Lasten ging zudem sein erhebliches Vorstrafenregister.

Vor allem, um ihm und Hamdi G. eine Ausweisung zu ersparen, hatten die Verteidigerinnen Strafen von weniger als drei Jahren avisiert. Dieser  Vorstellung wollte das Gericht nicht folgen.


 

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