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Rendsburg
Radfahrer von Kleintransporter erfasst - tot
Die Rettungskräfte konnten nichts mehr tun: Der Radfahrer (35) aus Büdelsdorf soll sofort tot gewesen sein. Foto: Schönstedt
Tödlicher Unfall auf der Rendsburger Brückenstraße: Ein 35-jähriger Radfahrer ist Mittwochnachmittag gegen 16.25 Uhr verunglückt. Laut Polizeiangaben soll der Büdelsdorfer kurz vor der Bahnunterführung vom Bürgersteig unvermittelt auf die Straße gefahren sein. Ein 57-jähriger Lieferwagenfahrer, der vom Thormannplatz kommend in Richtung Büdelsdorf unterwegs war, konnte nicht mehr reagieren. Er erfasste den Mann mit seinem weißen Ford Transit voll. Der 35-Jährige wurde noch einige Meter mitgeschleift. Er soll sofort tot gewesen sein.
Die Brückenstraße musste komplett gesperrt werden. Ein Sachverständiger untersuchte die Unfallstelle. Gegen 18 Uhr konnte die Straße wieder freigegeben werden.
Leserkommentare
Mein Beileid den Angehörigen!
Bin beides, Radfahrer sowie PKW Fahrer, muß leider sagen, daß Radfahrer sich sehr häufig falsch und geradezu leichtsinnig verhalten, z.B. ohne sich umzuschauen über die Straße, falsche Seite auf dem Radweg, auf der Straße fahren obwohl Radweg vorhanden usw. Selbstverständlich machen auch die Autofahrer Fehler, nur häufig gehen Unfälle dann nicht so aus wie oben beschrieben.
Pauline
Besonders schlimm sind die Möchtegern-Radrennfahrer, die glauben, ihnen gehört die Straße allein, nur weil sie schöne bunte Trikots tragen.
Die fahren auch gern zu zweit oder dritt auf Straßen nebeneinander und denken ncht daran, ein von hinten kommendes Auto mal vorbeizulassen.
Auch ich habe schon 2 mal erlebt, wie die ohne sich umzudrehen, einfal mal die Straße queren und dann über ein scharf bremsenden Autofahrer auch noch den Kopf schütteln.
Aber ob eilig oder nur arrogant dummdreist, der Radfahrer ist immer in der schwächeren Position. Es gibt leider auch viel zu viele Autofahrer, die ihre Macht rücksichtslos ausüben. Auch das ist eine Wahrheit !
Radfahrer dürfen unter bestimmten Umständen zu zweit nebeneinander auf der
Straße fahren, auch wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt, nämlich
dann, wenn es mehr als 15 sind (siehe StVO $27 Verbände).
Rennradfahrer tun das sehr häufig.
Was diesen Einzelfahrer bewogen hat, auf die Straße zu fahren, werden wir aber
noch abwarten müssen - oder es nie erfahren.
sicher gehören radfahrer nicht auf die strasse,aber leider kann man diesen unfall nicht rückgängig machen ,mein aufrichtiges beileid der familie .
Rendsburg sowie Büdelsdorf haben genügend Rad-/fussgängerübergänge.... am Thormannplatz ist eine große Ampelanlage (ca 50 meter vom unfallort) und bei Mc Donals ist auch eine Ampelanlage (ca 50Meter von der Unfallstelle)... Wieso hat man dann so wenig verstand und überquert eine 5-Fahrspurige Straße?!?!?!? Dies kann ich nicht verstehen.... mein aufrichtiges Beileid für die Familie des Fahrradfahrers aber auch des Autofahrers... den der Pkw-fahrer muss nun mit dem Schock und allem was dazu kommt, leben müssen.... und das nur, weil ein Mensch wieder mal dachte, er wäre klüger als andere....
Was werden denn hier für Märchen geschrieben? Radfahrer haben objektiv auf Radverkehrsanlagen (= Radwegen) ein bis zu 12-fach höheres Unfallrisiko als auf der Fahrbahn. Deshalb steht im § 2 StVO, daß das Fahrzeug Fahrrad auf der Fahrbahn fahren MUSS! Nur an zumutbaren fahrbahnbegleitenden Radwegen darf die Straßenverkehrsbehörde die blauen Gebotszeichen (Z. 237, 240, 241 StVO) aufstellen, welche eine Benutzungspflicht anordnen. Das muß aber begründet sein (§ 45 IX StVO), außerdem muß das Verkehrsaufkommen innerorts über 10.000 und außerorts über 2.500 Kfz/d liegen, damit überhaupt über die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht nachgedacht werden darf. Zumutbarkeit wiederum ist in der VwV-StVO definiert, dazu gehört die Breite von 2 m, mindestens jedoch 1,5 m, außerdem darf der Rdweg an Einmündungen nicht verschwenkt werden, die Kantsteine und die Oberfläche dürfen das Material nicht gefährden. An nzumutbarn Radwegen darf das blaue Gebotszeichen ignoriert werden, das bestätigt die regelmäßige Rechtsprechung.
Nun zum Fall: Leider fahren viele Radfahrer ohne Umblicken oder Ankündigung einfach mal quer über die Straße, um (ordnungswidrig) linksseitig weiter zu fahren. Aufgeklärte Radfahrer machen das nicht, denn sie kennen ihre Rechte und Pflichten.
In vielen Fällen ist für das Verhalten von Radfahrern die örtliche Radverkehrspolitik mit verfehlter Radverkehrsführung ursächlich. Dr. Dietmar Kettler belegt das in seinem Aufsatz "Sind Radfahrer bessere Menschen?" in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV Januar 09) sehr eindrucksvoll.
Neben den von JESSI benannten Ampeln gibt es noch die Überführung direkt über dem Unfallort. Deswegen ist es sehr verwunderlich, daß dieser Radfahrer dort die Fahrbahn derart leichtsinnig querte. Im dichten Berufsverkehr ist das ein Selbstmordkommando. Zum Queren einer Straße ordnet man sich entweder auf dem Linksabbieger ein oder schiebt auf dem kürzesten Weg auf die andere Seite. Wer vorausschauend fährt, nutzt die Ampeln, wobei das elende Geisterradeln die Folge ist ..
Verantwortlich scheint der Radfahrer, das ist für die Angehörigen umso trauriger. Fragen müssen sich jedoch auch Kommunalpolitiker, Straßenverkehrsbehörden und vor allem der für die Ausführung des Ausbaus der Brückenstraße verantwortliche Landesbetrieb, ob sie Ampeln und Übergänge nicht am Bedarf vorbei geplant hatten, ob die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt worden waren..
Alles in allem gilt aber: Radfahrer gehören auf die Fahrbahn! Sie sollten sie aber nicht leichtsinnig queren. Der Wechsel vom Radweg auf die Fahrbahn ist ein Spurwechsel, wie beim Spurwechsel mit dem Auto muß eine geeignete Lücke abgewartet werden.
Die häufigste Verletzungs- oder Todesursache für Radfahrer sind Abbiegefehler der Kraftfahrzeugführer. Da wird einfach der Vorrang des geradeaus fahrenden Radfahrers auf dem Radweg mißachtet. Deshalb fahren Radfahrer auf der Fahrbahn sicherer, denn dort fahren sie im Sichtfeld der anderen Verkehrsteilnehmer. Das sind übrigens Forschungsergebnisse des Bundesamtes für Straßenwesen aus den frühen 1990er Jahren.
Der Radweg in der Brückenstraße ist zwar nicht optimal, wurde auch noch nicht von uns vermessen, dürfte aber annähernd zumutbar sein.
Für alle, die sich füer Radverkehrspolitik oder Touren in der Region interessieren gibt es übrigens www.Rad-in-RD.de
Radfahrer MÜSSEN sogar auf der Fahrbahn fahren (vgl. § 2 StVO). Nur ausnahmsweise darf eine Straßenverkehrsbehörde eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellung der Gebotszeichen 237, 240 oder 241 StVO anordnen. Diese Verkehrszeichen dürfen aber an unzumutbaren (s.o.) Radwegen ignoriert werden. Auch müssen Angebotsradwege, die nicht fahrbahnbegleitend sind, nicht benutzt werden. Ist ein Radweg wegen Mülltonnen, Schnee oder Mißbrauch als Parkplatz nicht benutzbar, muß der Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen.
Daß selbst Polizisten in Schleswig-Holstein keine Kenntnis davon haben, daß Radwege nicht benutzt werden müssen, liegt wohl vorrangig daran, daß unsere Landesregierung zu jenen Landesregierungen gehört, welche die Radverkehrspolitik der Bundesregierungen seit 1997 sabotiert.
Gestern durfte ich mich wieder von einem Autofahrer "belehren" lasen, indem er mich äußerst ehg auf der Alten Kieler Landstraße überholte und auf den "Radweg" wies. An jener Stelle führt der gerade mal ca. 1 m breite Radweg direkt an Parklücken vorbei und ist trotzdem (rechtswidrig!) mit Z. 241 StVO versehen. Wenn ich als Radfahrer da auf dem Radweg fahre und mir eine Beifahrertür einfange, bekomme ich wegen des fehlenden Sicherheitsabbstandes eine Teilschuld. Für den erforderlichen Sicherheitsabstand müßte ich ordnungswidrig auf dem Gehweg fahren. Ordnungsgemäß fahre ich mit ca. 1 m Sicherheitsabstand zur Fahrertür des Parkenden auf der Fahrbahn. Dabei darf ich erwarten mit mindestens 1,50 m Sicherheitsabstand überholt zu werden.
Lektüretip: www.adfc-weyhe.de/radwege/radwege.php
Egal ob ein Verkehrsschild irgend "rechtswidrig" steht oder nicht: Alle anderen, die auf der Straße unterwegs sind, gehen davon aus, daß es richtig ist.
Wenn also ein "Klugscheißer" daherkommt und gegen dieses Verkehrsschild verstößt, was übrigens nicht für den Radfahrer, sondern für ALLE Verkehrsteilnehmer dort steht und augenscheinlich gilt, muß er sich nicht über Unfälle, Belehrungsversuche etc. wundern.
Wenn ich der Ansicht bin, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung irgendwo rechtswidrig steht, fahre ich auch nicht zu schnell, es könnte ja auf der Strecke jemand die Straße queren wollen, der damit rechnet, daß ich mich an die Schilder an der Strecke halte.
Radfahrer nehmen sich da immer gerne Sonderrechte heraus:
- Trotz Radweg auf der Straße fahren, aber kurz vor einer Kreuzung schnell auf den Radweg und dann bei noch-Fußgängergrün schnell rüber.
- Die lustigen Werbe-T-Shirt Rennradfahrer zu zweit unterwegs und nebeneinander.
- und dabei auch gerne nochmal richtig laut hin und hergebrüllt, wieviel km/h man gerade drauf hat (als ob das ein Anwohner wissen will)
- hier könnte ich noch beliebig viel auflisten
Verkehr lebt vom miteinander, viele Autofahrer sind auch gräuslich schlecht unterwegs, aber auch für Radfahrer muß gelten, was an der Straße steht (oder ich setze einen Verkehrsanwalt zu mir ins Auto, der mir zu jedem Schild sagt, ob ich mich dran halten muß, das Chaos auf der Straße möchte ich mir nicht vorstellen).
"Die häufigste Verletzungs- oder Todesursache für Radfahrer sind Abbiegefehler der Kraftfahrzeugführer" - das glaube ich sogar, aber wenn hier in Hamburg mal Radfahrer kontrolliert werden, gibt es soviele Rotlichtverstöße, in einer Prüfung, wie im Autoverkehr nicht in einer Woche...
Im Falle der rechtswidrig angeordneten Benutzungspflicht an unzumutbaren Radwegen muß der Radweg eben nicht benutzt werden. Etliche Gerichtsurteile bestätigen dieses. Mindestens ein Gericht urteilte sogar, daß der als benutzungspflichtig ausgewiesene Radweg nicht benutzt werden muß, wenn er zu schmal ist.
Ein Verbot für Radfahrer (Z. 254 StVO) dagegen darf nicht ignoriert werden.
Ein Radweg mit blauen Lollies muß definitiv nicht benutzt werden, wenn er nicht fahrbahnbegleitend, unbenutzbar oder unzumutbar ist.
Wenn ein Radfahrer auf einen unzumutbaren Radweg geschickt wird, wo er sich oder sein Material gefährdet, kommt das einem Verkehrsverbot für den Radfahrer gleich, denn er müßte schieben. Dieses Verkehrsverbot ist aber nicht zulässig. Es darf nur in begründeten Fällen mit dem Z. 254 erteilt werden. Und dazu gibt es ab September in der neuen Verwaltungsvorschrift zu Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ein Diskriminierungsverbot. Übrigens wird darin dann auch deutlich geschrieben sein, daß die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer vorrang vor dem Verkehrsfluß hat.
Wenn ein Verkehrszeichen mit der Mindestgeschwindigkeit 60 an einem Feldweg aufgestellt wird, wo Sand und Steine die Oberfläche bilden, fährt da auch keiner 60, obwohl er laut Verkehrszeichen müßte.
Finden Sie es übrigens gut, daß Radfahrer auf einem völlig unzumutbaren Radweg ghettoisiert werden? Auf Radwegen besteht nachweislich ein höheres Unfallrisiko als auf der Fahrbahn! Die Verkehrsmittelapartheit findet zum Glück mit dem Trend zu Shared Space ein Ende.
Interessante Links zum Thema:
Zumutbarkeit: www.adfc.de/526_1 (Die Rechtsprechung urteilt immer häufiger zugunsten von Radfahrern auf der Fahrbahn!)
Ein aktueller Bericht in der FAZ www.faz.net/s/Rub9AE899D74FA64E1C97C29D196E8EB0BB/Doc~E7C41EE4E858F4E3EB032FF9790E4B117~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Ein paar Seite, kompetenter Radverkehrspolitiker, welche das Richterrecht zusammenfassen oder zitieren:
bernd.sluka.de
www.pdeleuw.de/fahrrad/stvo_neu.html
Für Sie als Hamburger die Seite eines engagierten Hamburgers: www.frank-bokelmann.de/Radpar.htm
www.adfc-weyhe.de/radwege/radwege.php
www.Rad-in-RD.de
Und die Pflichtlektüre!
www.google.de/url
Daß viele Radfahrerkeine Engel sind, weiß ich auch und kritisiere ich auch. Der Anteil an Chaoten und Verkehrsanarchisten unter den Radfahrern dürfte aber genauso hoch sein wie unter allen anderen Verkehrsarten. Ich möchte übrigens an das "Bagatelldelikt" Falschparken der Autofahrer erinnern ...
Ein Teil der Rotlichtverstöße durch Radfahrer läßt sich übrigens leicht durch Benachteiligung an Ampeln erklären. Da gibt es Ampeln mit Induktionsschleife, die nicht auf Radfahrer reagieren. Gerade Ihr orangegrün regiertes Hamburg ist die Hölle für Radfahrer, was die Radverkehrspolitik angeht. Leider wurde der Protest der seriösen Radfahrer in Form der critical mass leider durch die autonomen Krawallos unterwandert oder übernommen.
Der Aufsatz des Juristen Dr. Dietmar Kettler aus der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht wird Ihnen die Augen öffnen!
www.google.de/url
... den äußerst hohen Kantstein hinunter. Das ist Fakt. Inzwischen weiß ich, daß das Opfer in Richtung Büdelsdorf fuhr, also nicht - wie ich es zuerst unterstellte - die Fahrbahn queren wollte. Ich unterstelle, daß etwas vorgefallen sein muß. Der Lenker oder eine Pedale könnten gebrochen sein, einer der lästigen Geisterradler, gegen weelche die Polizei in unserer Region nichts unternimmt, könnte ihn abgedrängt haben ...
Das Geplärre der unqualifizierten Kommentatoren, die ein Verkehrsverbot für Radfahrer fordern ("Radfahrer runter von der Straße"), zwangen mich dazu, die Rechtslage darzustellen. .
Was ist eigentlich los mit Euch? Da stirbt ein Mensch und Euch fällt nichts besseres ein als (von wenig Sachkenntnis getrübtes) Radfahrer-Bashing. Torben Frank will ich da explizit ausnehmen. Mein Beileid an die Angehörigen.
.... und kritisiere sowohl den Beitrag als auch die Tatsache, dass wieder viele Antworten in Richtung "selbst schuld" oder "immer diese Radfahrer" geht. Wir wissen alle nichts genaues, also sollten wir angesichts eines - gewiss nicht freiwilligen - Todesopfers etwas respektvoller sein. Vielleicht ist er von den Pedalen gerutscht?!?
Viele Antworten gehen zudem wieder in die Richtung des gängigen Autofahrer-Mainstreams. Entschuldigung, aber wer viel und womöglich zügig Rad fährt, weiß Bescheid und wird solche Antworten niemals geben.
Ich empfehle allen Radfahrer-Kritikern, den FAZ-Link zu klicken und den Artikel genau zu lesen. Der trifft es ziemlich gut.
Und wer glaubt, Behörden seien unfehlbar und über jeden Zweifel erhaben, dem empfehle ich mal die Pannenflicken und Kuriositäten in der Fotogalerie der Initiative Cycleride anzuschauen: cycleride.de/cms/fotogalerie/
Die Gemeinheiten sind dermaßen allgegenwärtig, dass sich niemand wundern muss, dass erfahrene Radfahrer, womöglich noch in fremden Regionen, aus Sicherheitsgründen die Fahrbahn benutzen. Das sind gebrannte Kinder und ich weiß, wovon ich spreche bzw. schreibe.
Danke für Euer Verständnis und Euer Bemühen für ein künftig respektvolles Miteinander bzw. Nebeneinander.
Mehrmals die Woche fahre ich auch diese Strecke von Thormannplatz Richtung Mäc D. Heute zwang mich eine Radfahrerin fast dazu, auf die Fahrbahn auszuweichen, weil sie beim Rechtsabbiegen in den "Bahnparallelweg" Richtung Obereiderhafen erstmal schön nach links ausholen mußte. Möglicherweise ist dem Opfer ähnliches passiert.
@ Torben Frank - an dieser Stelle ist das Befahren in beide Richtungen erlaubt! Was bitte sind Verkehrsanarchisten? Anarchie ist eine Gesellschaftsform ohne Herrschaft und kein Bruch geltenden (Verkehrs-)Rechts, mit dem Sie sich ja offenbar sehr gut auskennen.
"Verkehrsanarchist" ist eine gängige Bezeichnung, für Leute, welche bewußt Verkehrsregeln ignorieren.
Die Zulassung des Befahrens eines linksseitigen Radweges setzt eine Mindestbreite sowie die Beschilderung voraus. Da es bezüglich der Beschilderung zu Unklarheiten kam, gilt ab dem 1. September, daß zwei gegenläufige Pfeile auf einem Zusatzschild notwendig sind. Für die Freigabe linksseitiger Radwege bedarf es genau wie für die Anordnung der Benutzungspflicht eine Prüfung und Bestätigung der Unbedenklichkeit. Ich bin mir ziemlich sicher, daß beides nicht ordentlich geprüft wurde, obwohl § 45 IX StVO dieses verlangt.
Wegen ca. 27.000 Kfz/d dürfte die Benutzungspflicht angeordnet werden, wenn der Radweg zumutbar wäre und die Radfahrer nicht an der Ampel benachteiligte. Die liinksseitige Freigabe halte ich angesichts der Breite des Radweges, ich schätze ihn auf 1,80 m, nicht zulässig. www.adfc-weyhe.de/vwv-stvo/par2_4_linke_radwege.php
Viele Straßenverkehrsbehörden hatten die Gebotszeichen (Z. 237, 240, 241) leider als Hinweisschilder verstanden und diese willkürlich aufgestellt. Wie es dort an der Brückenstraße gedacht ist, darüber möchte ich nicht spekulieren, denn ich möchte mich nicht mit Herrn Wischnewski (StVB Kreis RD) anlegen. Sollte ich mich irren und die Breite von 2,40 m bzw. mindestens 2 m erreicht werden, dann hätten Sie natürlich, das gefährliche Geisterradeln wäre dort legal.
Ich mag keine Geisterradler, weil die einfach stören. Dazu kommt, daß sie den Eindruck verstärken, Radfahrer führen einfach überall und irgendwie ("verkehrsanarchistisch").
Allerdings zwingt die schlechte Radverkehrspolitik der Kommunen gelegentlich auch dazu, die Regeln zu brechen. Das sehe ich durchaus ein. www.adfc-schwerin.de/wp-content/uploads/2009/04/radf-bessere-menschen.pdf
www.Rad-in-RD.de ist im Aufbau.
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Traurug genug das wieder ein Radfahrer sterben mußte, aber es bestätigt nur meine Meinung: Radfahrer gehören nicht auf die Strasse, egal, ob sie nun eine Sporthose tragen oder nicht. Erst recht nicht, wenn es einen Fahrradweg gibt.