PANORAMA
Nach Tod eines Lübecker Schülers
Polizist rechtskräftig verurteilt
Gut sechs Jahre nach dem Unfalltod eines Schülers aus Lübeck muss ein 46 Jahre alter Polizeibeamter mit der Entlassung aus dem Dienst und dem Verlust der Pensionsansprüche rechnen. Der Beamte war wegen der Aussetzung des Schülers im September vom Kieler Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe jetzt die Revision als "offensichtlich unbegründet abgelehnt", teilte die Sprecherin des Kieler Landgerichts, Susanne Bracker, am Freitag mit. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Laut Gericht hatte der Beamte "durch sein Verhalten den Tod des Schülers verursacht". Der 3. Strafsenat des BGH habe die Revision einstimmig verworfen, sagte Bracker.
Zweiter Polizist erhielt neun Monate Haft auf Bewährung
Ein zweiter mitangeklagter Beamter (58) war wegen fahrlässiger Tötung mit neun Monaten Haft auf Bewährung bestraft worden. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig. Die Entlassung aus dem Dienst ist erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung ab zwölf Monaten zwingend. Beide Polizisten hatten den betrunkenen Schüler am 1. Dezember 2002 nachts im Dunkeln auf einer Landstraße abgesetzt, wo er später überfahren wurde. Der 46-jährige Beamte war Vorgesetzter seines Kollegen. Er hatte "die Gefährdung des objektiv desorientierten und hilflosen 18-Jährigen erkannt, sich aber nicht weiter darum gekümmert", befand das Gericht.
In einem ersten Verfahren vor dem Lübecker Landgericht waren beide Männer im Mai 2007 wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung nach Kiel verwiesen. Zu dem Prozess gegen die Beamten kam es erst, nachdem die Eltern des Opfers mehrere Klageerzwingungsverfahren gegen den Widerstand der Lübecker Staatsanwaltschaft anstrengten. Beide Beamten hatten vor Gericht jede Schuld bestritten.
Leserkommentare
Es tut mir leid Frank we. aber Polizisten sollten eine umfassende Ausbildubg genossen haben.Dies sowohl in Sozialkompetenz,als auch in rechtlichen belangen.ich finde man erlebt es oft genug,dass sich Polizisten,als "Götter" aufspielen.Und dannn kann man keinen "teen", vor einiger Zeit wurde man erst mit 21 volljährig, der hilflos ist auf sich alleine gestellt lassen.Polizisten sollten nunmal eine Vorbildfunktion haben.Und wenn jemand einen völlig betrunkenen jungen Mann "beschützen" muss,wer dann,wenn es kein Polizist tut????Natürlich hat sich der junge Mann selbst in seine hilflose Situation gebracht und trägt somit eine Mitschuld.Aber einem ausgebildetem Polizisten muss doch zugetraut werden können einzuschätzen,ob es sich um eine hilflose Person handelt oder nicht.genauso haben es die Gerichte gesehen.Ich finde das Urteil völlig korrekt!
Ich halte das Urteil für gerechtfertigt, gerade weil durch die Fahrlässigkeit oder Bequemlichkeit ein junger Mensch gestorben ist. Hoffentlich hat das Urteil auch eine abschreckende Wirkung, damit sich solche Fahrlässigkeit/Bequemlichkeit nicht wiederholt, die tödlich enden kann.
Es ist bei jeder Strafe so, dass auch die Familie davon betroffen ist, weil danach weniger Geld vorhanden ist. Gerade die Beamten haben jedoch die sichersten Arbeitsplätze, was sie in dieser Zeit schätzen sollten. Ein Arbeiter oder Angestellter verliert jetzt schon seinen Arbeitsplatz, ohne dass er etwas verschuldet hat.
Ein junger Mensch ist deshalb gestorben, weil er sich vorsätzlich sinnlos besoffen hat.
Nicht dass ich unbedingt ein Freund der Polizei bin, ich bedaure aber den Beamten und seine Familie, nicht aber die Angehörigen des Toten.
Er ist gestorben, weil die Polizei ihn in diesem Zustand an der Straße ausgesetzt hat und nicht in die Ausnüchterungszelle oder ein Krankenhaus gebracht hat.
Ich bedaure insbesondere die Angehörigen.
Für den Polizisten und seine Familie hätte ich gewünscht, dass er zumindest die schon erarbeiteten Pensionsansprüche behalten dürfte, wie in dem Fall ein Angestellter auch seine Rentenansprüche behalten dürfte.
Keine Frage:
Mit einer sog. "Hilflosen Person" muss entsprechend umgegangen werden. Entweder bei Haftfähigkeit ins Gewahrsam oder bei gesundheitlicher Gefährdung ins Krankenhaus.
Keine Frage:
Das Verhalten der eingesetzten Kräfte war nach Auffassung des Gerichts fahrlässig und wurde nun geahndet.
Aber:
Das Abschieben von Verantwortung auf die Staatsmachtwird aber immer mehr Mode in vielen Bereichen.
Hier schreiben Kommentatoren, die überhaupt keine Ahnung haben, wie es in einer Freitag- oder Samstagnachtschicht aussieht.
18, 19, 20... jährige (wenn überhaupt volljährig) besaufen sich haltlos in der Stadt oder auch zu Hause. Nicht nur subjektiv wird es von Jahr zu Jahr schlimmer, die Statistiken geben mir da Recht!
Polizei, Rettungsdienst und Krankenhaus haben deutlich Wichtigeres zu tun, als sich mit diesem besoffenen Volk herumnzuärgern.
Es geht nicht um die Partie- und Discogänger, die mal einen zu viel trinken, stürzen und peinlich berührt Hilfe brauchen und dankbar annehmen. Kann passieren, kein Problem!
Auf dem Gehweg kaum ansprechbar herumliegen, kotzen, einstuhlen und einnässen, herumschreien, Schlägereien anzetteln, selbst die Sanis angreifen, in der Notaufnahme randalieren und herumgröhlen... das sind die Eindrücke der Partywochenenden in Flensburg, wie überall anders auch in den Städten.
Sind die Besoffenen minderjährig, müssen sie in die Kinderklinik! Da liegen wirklich kranke Kinder und die haben Erholung wirklich nötig. Dies ist aber nicht leicht mit unruhigen und pöbeligen betrunkenen Pubertierenden im Nebenzimmer!
Erziehungsberechtigte weigern sich nicht selten ihre betrunkenen Kinder abzuholen!
Verantwortung für die eigenen Kinder, können ja Polizisten, Rettungsdienstler und Krankenschwestern übernehmen.
Wenn man mit 18 die Verantwortung für einen PKW übernehmen will, sollte erstmal Verantwortung für sich selbst übernehmen.
@FESTLÄNDER
Hätte er sich nicht vorsätzlich sinnlos besoffen dann hätte auch keine Polizei einschreiten müssen.
Diese Komasäufer -egal ob 14 oder 20 Jahre alt- haben samt und sonders selbst schuld und ich bedaure sie nicht.
Das mag ja alles (leider) stimmen.
Aber.
Die Polizisten hätten ihm nicht erlaubt, dass er sich in dem Zustand in ein Auto setzt und selbst fährt.
So hätten sie ihn ebenfalls nicht auf die Straße setzen dürfen, auch wenn er selbst dafür die Verantwortung trägt, dass er in den Zustand gekommen ist.
Das Gericht hat entsprechend geurteilt und ich hoffe, solch ein Vorfall wiederholt sich nicht.
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Dieser Fall hat diverse Facetten zu liefern. Trauer bei den Angehörigen des Schülers und Fragen nach Vergeltung oder zumindest Buße sind verständlich. Opferschutz ist zu gewährleisten. Doch 18-jährig bedeutet doch auch selbstverantwortlich handeln zu dürfen/sollen. Zumindest in dem Rahmen, welcher seitens der Eltern vorgelebt und erzogen wurde. Und nun muss nicht nur der "verantwortliche Vorgesetzte" mit Verlust von Arbeitsplatz, Ruhestandsbezügen büßen, sondern auch seine (angenommene) Frau nebst Kindern. Wer hat den jungen Mann saufen lassen? Unsere Polizisten sind doch keine "Kindergarten-Cops". Beschämend, wie hier die Verantwortung an Menschen delegiert wird, welche für das ursprüngliche Fehlverhalten keine Verantwortung tragen müssen.