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Landesverfassungsgericht

Grüne und SSW klagen gegen Amtsordnung

07. April 2009 | 16:35 Uhr | Von lno

Fraktionschefs Karl-Martin Hentschel (Grüne) und Anke Spoorendonk (SSW). Fotos dpa

Grüne und SSW klagen gegen die schleswig-holsteinische Amtsordnung. Begründung: Sie gebe den Ämtern zu viel Einfluss ohne demokratische Legitimation.

Grüne und SSW im schleswig-holsteinischen Landtag haben beim Landesverfassungsgericht am Dienstag Klage gegen die Amtsordnung eingereicht. Nach ihrer Ansicht sind die Ämter in der Praxis längst zu Gemeindeverbänden geworden. Auf die Ämter seien immer mehr Aufgaben übertragen worden, so dass ihre ursprüngliche Aufgabe, nur eine "Schreibstube" für mehrere Gemeinden zu sein, mit der Realität kaum noch zu tun habe. Sie agierten wie Gebietskörperschaften, wozu sie nach der Verfassung aber unmittelbar demokratisch legitimiert sein müssten. Dies sei nicht der Fall, erläuterten die Fraktionschefs Karl-Martin Hentschel und Anke Spoorendonk.

Die Amtsordnung sei damit verfassungswidrig und undemokratisch. Es ist das erste Klageverfahren überhaupt vor dem Landesverfassungsgericht, das erst zum 1. Mai 2008 eingerichtet wurde. "Eine demokratische Kontrolle findet nicht statt", sagte Hentschel. Ziel sei es, aus den Ämtern Amtsgemeinden zu machen. Damit würden die Strukturen viel effizienter und vor allem demokratischer. "Die demokratischen Defizite könnten dadurch nachhaltig behoben werden, dass in Zukunft entweder die Amtsausschüsse direkt gewählt oder dass die Ämter zu Gemeinden umgewidmet werden", sagte Spoorendonk.

Aufgaben von Feuerwehr bis Schulträgerschaft

Etwa 40 Prozent von wesentlichen Aufgaben der Gemeinden erledigten inzwischen Ämter, analysierten Grüne und SSW anhand der Regierungsantwort auf eine Große Anfrage. Dies betrifft die wichtigen Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen, Sozialhilfe, Feuerwehr, Schulträgerschaft und Tourismusförderung. Andere Aufgaben würden darüber hinaus an Zweckverbände und kommunale Wirtschaftsunternehmen abgegeben - von der Wasserversorgung über den Straßenbau bis zur Energieversorgung.

Die Kritik der Oppositionsfraktionen entzündet sich auch an der Zusammensetzung der Amtsausschüsse, die überwiegend aus Bürgermeistern bestehen. Zudem würden die tatsächlichen Verhältnisse teils dramatisch zulasten der Zentralorte verzerrt, weil jedes Dorf im Ausschuss vertreten sein muss - unabhängig von der Einwohnerzahl. Dies führe dazu, dass im Amt Eiderstedt 14 Dörfer eine Mehrheit von 65 Prozent haben, obwohl allein St. Peter-Ording und Garding zusammen 60 Prozent der Einwohner stellen.

Gericht soll Spannungsverhältnis ausloten

Die von Grünen und SSW angegangene Problematik beschäftigte auch andere Bundesländer, sagte der Potsdamer Verwaltungsrechtsexperte Prof. Matthias Dombert, der die Fraktionen vor dem Verfassungsgericht vertritt. Er hoffe, dass das Gericht das Spannungsverhältnis zwischen demokratischer Mitwirkung und wirtschaftlicher Effektivität sorgsam auslotet.

SPD-Innenexperte Klaus-Peter Puls sagte, für die demokratische Legitimation von Entscheidungen eines Amtsausschusses sei eine unmittelbare Gremienwahl nicht erforderlich. Auch mittelbar getroffene Personal- und Sachentscheidungen seien demokratisch. "Künstliche und zwangsweise gebildete Großgemeinden oder Gemeindeverbände à la Grün und SSW lehnen wir ab." FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sagte voraus: "Bündnis 90/Die Grünen und SSW werden mit ihrem Vorhaben scheitern, Gemeindeverbände oder Großgemeinden, die sie politisch nicht durchsetzen können, auf dem Klageweg zu erreichen."


 

Leserkommentare

 
DR. JUR. THEODOR VON CAMPE 08.04.2009 08:13
Verwaltungsdiktattur

Wir leben in Deutschland mitlerweile in einer Verwaltungsdiktatur ! Selbst die "Ortsparlamente" können entscheiden was sie wollen, "Kiel" sagt dazu
in der Regel "NEIN" ! Dabei ist die Macht der einzelnen Behörden so enorm,
daß diese alles verhindern können, was sie wollen.
Dieses Rad zurück zu drehen ist keine leichte Aufgabe, weil es auch und
insbesondere um Geld- und Machtinteressen geht.



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