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Kein Menschenschmuggel

Dänen-Freispruch für deutschen Taxifahrer

06. März 2009 | Von dpa

Wegen eines Formfehlers hat Dänemarks Oberstes Gericht einen deutschen Taxifahrer aus Flensburg vom Vorwurf des Menschenschmuggels freigesprochen.

Freispruch statt 50 Tagen Haft in Dänemark für einen deutschen Taxifahrer: Weil die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklage wegen Menschenschmuggels irrtümlich einen falschen Paragrafen vorbrachte, hat der Oberste Gerichtshof in Kopenhagen den 41-jährigen Flensburger Jörg Ridder am Freitag freigesprochen. Der Gerichtshof hob das Urteil des Oberlandesgerichts vom Sommer auf, weil dieses den Formfehler der Anklage nicht erkannt hatte.

Der Fall hatte wegen der drakonischen Strafe von 50 Tagen Haft vor allem in Norddeutschland erhebliches Aufsehen erregt. Ridder hatte im Januar 2008 drei afghanische Kunden über die deutsch-dänische Grenze bei Padborg und danach bis Kopenhagen gefahren. Die Polizei nahm die ohne Ausweispapiere eingereisten Fahrgäste ebenso fest wie ihren Chauffeur. Ridder wurde 19 Tage in Untersuchungshaft festgehalten und später wegen Menschenschmuggels vor Gericht gestellt, weil er sich vor dem Grenzübertritt nicht die Papiere hatte zeigen lassen. In erster Instanz wurde er neben der Haft auch noch zu fünf Jahren Ausweisung aus Dänemark verurteilt.

Ridder sagte nach dem Freispruch: "Ich bin überglücklich und sehr erleichtert. Für mich ist das Urteil gut, aber für das Gewerbe steht das Problem noch im Raum. Daran muss weiter gearbeitet werden." Die Taxi-Branche nahe der deutsch-dänischen Grenze hatte massiv dagegen protestiert, dass Fahrer vor Fahrten zwischen beiden Ländern im Behördenstil Pässe kontrollieren sollten.

Irrtümliche Verwendung eines Anklagepunktes

Fast zeitgleich wie Ridder musste ein Hamburger Taxifahrer sogar fünf Tage mehr als die vom selben Gericht verfügten 50 Tage Haft abbüßen, weil er bis zu der von ihm beantragten Berufung im Gefängnis bleiben sollte. Auch er hatte drei afghanische Flüchtlinge ohne gültige Einreisepapiere von Deutschland nach Dänemark gefahren. Erst als er seinen Revisionsantrag zurückzog, wurde er nach insgesamt 55 Tagen hinter dänischen Gittern freigelassen.

Den Freispruch für den Flensburger Fahrer begründete das Oberste Gericht in Kopenhagen mit der irrtümlichen Verwendung eines Anklagepunktes, wonach der Deutsche seinen drei Fahrgästen "vorsätzlich zum Aufenthalt in Dänemark" verholfen habe. Die dabei genannten Paragrafen beziehen sich aber nicht darauf, sondern auf "Reisen in Dänemark".

Der Anwalt des Deutschen, Lars Nauheimer, äußerte sich enttäuscht darüber, dass das Oberste Gericht einen Freispruch lediglich wegen eines Formfehlers ausgesprochen hat: "Natürlich ist der Ausgang für meinen Mandanten gut. Aber für ähnliche Fälle können wir nicht viel mit diesem höchstrichterlichen Urteil anfangen."


 

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