KULTUR
Ein neues Denkmalschutzgesetz für das Land?
Kiel. Im Kieler Landtag wird heute über den umstrittenen Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein diskutiert. Die CDU/FDP-Koalition plant eine bundesweit einzigartige Regelung: Der Denkmalschutz für Bauten ab 1950 wird dabei erschwert, die Wirtschaftlichkeit soll eine größere Rolle spielen. Kritiker befürchten dagegen, der Schutz von Kulturdenkmälern könnte zugunsten wirtschaftlicher Interessen zu einer Art Freiwilligendenkmalschutz degradiert werden. Um künftig Bauten aus der Zeit nach 1950 unter Schutz zu stellen, bedürfe es dem Gesetzentwurf zufolge anders als bei allen anderen Bauten zusätzlich der Zustimmung der obersten Denkmalschutzbehörde - also des Kulturministeriums. Rückendeckung für ihre Pläne bekommen CDU und FDP von der Wohnungsbauwirtschaft und vom Eigentümerverband Haus & Grund. Die Eigentümer würden durch die Ausuferung des Denkmalschutzes an der wirtschaftlichen Nutzung gehindert. Diese Bedenken seien fachlich nicht begründbar, sagen dagegen Denkmalschützer, Städteverband und Oppositionspolitiker. "Das (...) ist in der Geschichte des Denkmalschutzes ein einmaliger Vorgang", empört sich etwa die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger.
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