KULTUR
2000 Euro Schadensersatz im Streit um alte Pommes
München. <M></M> Eine Kunstgalerie muss einem Künstler für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes 2000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied gestern, dass die Galerie ihre Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung verletzt hat. Die Fritten hatten 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens "Pommes d'Or" gedient. Das Gericht befasste sich - anders als die Vor instanz - nicht mit der Frage, ob auch die Kartoffelstäbchen selbst Kunst waren. Unabhängig davon hätten sie einen wirtschaftlichen Wert: Eine als Zeugin geladene Kunstsammlerin habe glaubhaft angegeben, dass sie die Fritten gerne für 2500 Euro gekauft hätte. Der Verkauf sei nun nicht möglich gewesen - dem Künstler seien somit Einnahmen entgangen. "Der Wertverlust für den Künstler ist durch ein schuldhaftes Verhalten der Galerie eingetreten", sagte Gerichtssprecher Wilhelm Schneider. Gegen das Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich.
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