Unerträglich
Es bleibt dabei. Das Kabinett betreibt Augenwischerei und beschließt "sichere Unterbringungen" für Schwerverbrecher, die weder Gefängnis noch Psychiatrie sein sollen, wo "psychisch gestörte" Täter auf ihre Freilassung vorbereitet werden.
Im Klartext: Die Abgeordneten wissen nicht, was sie da gestern beschlossen haben. Es gibt keine konkreten Vorgaben für diese "neu zu schaffenden Einrichtungen". Was soll das sein, eine Einrichtung, in der Menschen gegen ihren Willen weggesperrt werden, die aber weder Gefängnis noch geschlossene Psychiatrie ist? Kein Verantwortlicher hat diese Frage bisher beantwortet. Auch hat niemand öffentlich eingeräumt, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte etwa 80 freizulassenden Verbrecher nur dann gegen ihren Willen festgehalten werden können, wenn man sie als psychisch Kranke zwangseinweist.
Es scheint so, als baue sich die Politik nach dem Richterspruch aus Straßburg ihren Königsweg: Gefährliche Straftäter will sie nicht mehr als Gefangene behandeln, sondern als "psychisch gestörte Täter", die eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Deshalb müssen sie hinter Schloss und Riegel.
Warum keine klare Linie? Ist ein Schwerverbrecher psychisch krank und gefährlich, gehört er untergebracht. Das lässt sich öffentlich vertreten. Will jemand, der straffällig geworden ist, nicht unbeaufsichtigt in die Freiheit entlassen werden, so braucht er ein besonderes Betreuungsangebot. Auch das lässt sich offen ansprechen.
Dagegen ist das unklare Gefasel von "sicherer Unterbringung" inzwischen unerträglich. In einer Demokratie sollten die gewählten Vertreter des Volkes zumindest wissen, worüber sie entscheiden.



