Sorgfalt statt Eile

27. August 2010 | Von Anette Asmussen

Endlich herrscht Einigkeit beim umstrittenen Thema Sicherungsverwahrung - das jedenfalls behaupten Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), und sie mahnen zur Eile: Schon in der kommenden Woche wolle man das neue "Gesetz zu Therapierung und Unterbringung psychisch kranker Gewalttäter" im Kabinett "bearbeiten".

Die Formulierung deutet es an: Es muss noch kräftig gearbeitet werden, bis zwischen den widerstreitenden Regierungslagern tatsächlich ein tragfähiger Kompromiss geschlossen wird. Denn: Eine Einigung, die auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Bestand hat, kann es nur geben,wenn die Union ihre - nachvollziehbare - Forderung aufgibt, die rund 80 sogenannten Altfälle weiter wegzusperren, um die Öffentlichkeit zu schützen.

Die Entscheidung des EGMR ist deutlich: Die Betroffenen haben ihre Strafe abgesessen. Den Urteilen fehlen die Anordnungen zur weiteren Unterbringung. Das ist nicht nachzuholen. Die Menschen sind frei und so zu behandeln wie unbescholtene Bürger.

Also können auch diese entlassenen Kriminellen nur dann untergebracht werden, wenn die Voraussetzungen einer psychiatrischen Einweisung vorliegen - oder wenn sie es freiwillig so wollen. Und dass viele Täter tatsächlich lieber freiwillig "drinnen" bleiben, als in Freiheit entlassen zu werden, haben jüngste Fälle gezeigt.

Deshalb ist der Ansatz, völlig neue Einrichtungen zu schaffen, genau richtig. Statt aber kryptisch von einem Modell zu fantasieren, das "etwas anderes sei als Strafhaft, aber auch etwas anderes als die Unterbringung psychisch Kranker", sollte Innenminister de Mazière Klartext reden: Die entlassenen Schwerverbrecher können grundsätzlich nicht gegen ihren Willen weiter weggesperrt werden. Sie brauchen aber jedenfalls besondere Betreuungsangebote, damit sie nicht rückfällig werden. Daneben heißt es, nach vorn zu schauen und mit einem neuen Gesetz zu vermeiden, dass in Deutschland noch einmal hochgefährliche Straftäter frei gelassen werden müssen.

Die Voraussetzungen dafür sind gut: Die Anordnung der Unterbringung bereits im Urteil macht die nachträgliche Sicherungsverwahrung überflüssig. Die elektronische Fußfessel gibt der Führungsaufsicht neue Möglichkeiten der Überwachung. Aber: Diese Zutaten müssen sauber in das bestehende Strafrecht integriert werden. Regelungslücken oder die Verletzung höherrangigen Rechtes dürfen dieses Mal nicht passieren.

Sorgfalt ist gefragt - keine Eile.


 

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