Nach dem Urteil
Neuwahlen im Namen des Volkes
"Im Namen des Volkes": Gerichtspräsident Bernhard Flor (Mitte) verkündet das Urteil. Foto: Michael Ruff
Schleswig. Die Polit-Prominenz des Landes war fast vollzählig angetreten im Sitzungssaal 6 des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig. Dort tagt auch das Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht. Nur Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und sein Koalitionspartner Wolfgang Kubicki (FDP) blieben dem Schauplatz fern und verfolgten den historischen Urteilsspruch "im Namen des Volkes" am Bildschirm.
Mochte das schwarz-gelbe Duo insgeheim noch gehofft haben, die Schleswiger Richter würden ihm eine Neuwahl ersparen - um kurz nach 12 Uhr war diese Hoffnung restlos verflogen. Die Wahlperiode endet damit mindestens zwei Jahre früher als regulär vorgesehen, die Regierung ist eine auf Abruf, der Landespolitik stehen erneut turbulente Zeiten bevor.
Die "Erfolgswertgleichheit" aller Stimmen muss garantiert werden
Die sieben Richter in schwarzen Roben erklärten erwartungsgemäß nicht nur das Wahlrecht für unvereinbar mit der Landesverfassung; das muss nun schleunigst überarbeitet werden. Die verfassungskonforme Größe des Landtags von 69 Abgeordneten ist dabei möglichst einzuhalten. Derzeit hat der Landtag 95 Abgeordnete. Grund ist eben das verquere Wahlrecht, dessen Architekten einst vor allem die Abgeordneten von CDU und SPD gewesen waren. Jetzt ist ihr auf die hohe Zahl von 40 Wahlkreisen und lediglich 29 Listenmandaten gegründetes Gebäude krachend eingestürzt.
Mehr noch: Die "Erfolgswertgleichheit" aller Stimmen muss garantiert werden; soll heißen: Ungedeckte Mehrsitze, wie sie im Wahlrecht zur Begrenzung der Sitze im Parlament zwar vorgesehen sind, die aber dem Verfassungsgrundsatz der Wahlrechtsgleichheit widersprechen, darf es nicht mehr geben. Fakt nämlich ist: Wären alle elf von der CDU in den Wahlkreisen über Erststimmen errungenen Überhangmandate ausgeglichen worden - die schwarz-gelbe Mehrheit von einem Sitz wäre perdu; denn tatsächlich hatten SPD, Grüne, Linke und SSW bei der Wahl im vergangenen September rund 27 000 Zweitstimmen mehr errungen als die jetzt regierende Koalition.
Dünne Mehrheit bleibt vorerst
Der eigentliche Knaller in dem Urteil aber ist die geforderte Neuwahl des Landtags. Die Auswirkungen des verfassungswidrigen Wahlrechts seien so gravierend, dass die Legislaturperiode verkürzt werden müsse, erklärte Gerichtspräsident Bernhard Flor. Auch eine zeitliche Vorgabe klopften die Richter fest. Spätestens bis zum 30. September 2012 muss neu gewählt werden - auf der Grundlage eines verfassungskonformen Wahlrechts, versteht sich.
Das Urteil fiel - zur Überraschung mancher Prozessbeobachter - einstimmig. Nur eines verwehrten die Richter den Klageführern - den von der Linken per Wahlprüfungsbeschwerde eingeklagten Vollausgleich aller Überhangmandate. Der Landtag wäre dann auf gar 101 Abgeordnete angewachsen. Damit bleibt die dünne Ein-Stimmen-Mehrheit von Union und FDP, jedenfalls bis zur Neuwahl, unangetastet. Klar ist aber auch: Ministerpräsident Peter Harry Carstensen wird zum zweiten Mal in Folge eine Amtsperiode vorzeitig beenden (müssen).
"Die Hängepartie muss kurz sein"
Während in den Reihen der CDU-Abgesandten in Schleswig die Gesichter lang und länger wurden, feierten nach Verkündung des Urteils vor allem die kleinen Parteien. Vom "Triumph für die Demokratie" sprach die SSW-Fraktionsvorsitzende Anke Spoorendonk. Bei SPD und Grünen ging der Blick schon weit nach vorn. "Die Hängepartie muss kurz sein", sagte Grünen-Fraktionschef Robert Habeck, dem ebenso wie dem SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Ralf Stegner ein Wahltermin im September 2012 als zu spät erscheint.
Die amtierende Landesregierung sei "auf der Basis eines verfassungswidrigen Wahlrechts und ohne die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ins Amt gelangt". Sie sei politisch nur noch geschäftsführend tätig. Der Regierung fehlt damit die Legitimität, weiter Politik gegen die Mehrheit zu machen, so Stegner.
Grüne vermuten Spiel auf Zeit
Habeck kann sich deshalb ebenso wie Stegner einen Wahltermin im Herbst 2011 vorstellen, hat aber Zweifel, ob das gelingt. "Es wird wahrscheinlich auf Zeit gespielt." Ganz aus der Luft gegriffen scheint diese Vermutung nicht. Aus der Union heißt es, man wolle die vom Gericht gesetzte Frist bis zur Wahl am liebsten ausschöpfen. Doch die CDU scheint in dieser Frage einstweilen gespalten. Denn es gibt auch Christdemokraten, die fürchten, dass ein Spiel auf Zeit angesichts der umstrittenen Pläne der Koalition für einen rigorosen Sparhaushalt und ein neues Schulgesetz politisch nicht durchzuhalten sein wird.
Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU), der ebenfalls nach Schleswig geeilt war, um - flankiert von den Chefjuristen des Parlaments - das Urteil entgegen zu nehmen, zeigte sich zwar überrascht von der Rechtsauffassung des Gerichts; "aber wir sind auf diesen Fall vorbereitet". Für den Nachmittag hatte Geerdts zur Sondersitzung des Ältestenrates eingeladen, um über Konsequenzen zu beraten. Der Landtagspräsident sieht sich dabei offenbar in der Rolle des Moderators im Tauziehen um ein neues, verfassungskonformes Wahlrecht. Sein Appell an die Mitglieder des Landtags ist in dieser Hinsicht eindeutig: Das Parlament müsse "mit dieser besonderen Situation besonnen, sachlich und im Sinne des Landes" umgehen.




