Kein Recht auf Rudi Ratlos: Klage gegen Udo Lindenberg abgewiesen

06. Februar 2010 | Von dpa

Udo Lindenberg: Ein Urgestein auf der Bühne. Foto: dpa

Hamburg. Johnny Controletti, Elli Pyrelli und Rudi Ratlos gehören zu Udo Lindenberg wie sein Hut - nun hat er sie sogar vor Gericht verteidigt: Das Landgericht Hamburg wies gestern eine Urheberrechtsklage gegen den Musiker ab. Olaf Kübler, langjähriger Weggefährte Lindenbergs, wollte erreichen, als Mitautor zahlreicher Songtexte anerkannt zu werden - darunter die Jahrzehnte alten Hits über die legendären Kunstfiguren des Deutschrockers. Dem Urteil zufolge hat der Jazz-Saxofonist jedoch keinen Anspruch auf Schadenersatz. Allein originelle Namensgebungen seien noch nicht urheberrechtlich geschützt, hieß es in der Begründung des Gerichts.

Laut Kübler hatten die beiden Musikerkollegen in den 1970er Jahren nächtelang in Hamburger Szenekneipen zusammen gesessen und getextet. Dabei seien einzelne Versatzstücke und ganze Liedzeilen entstanden - bei insgesamt 17 Titeln. Der 72-Jährige gab etwa an, den Vers "Dieser Rhythmus, dass jeder mit muss im Liedtext von "Rudi Ratlos" erfunden zu haben. Mit solchen Songs hatte der heute 63 Jahre alte Lindenberg den Durchbruch geschafft. Das Gericht bezog sich auf ein umstrittenes Urteil aus dem Jahr 1981, als Kübler bereits als Co-Autor von Liedtexten anerkannt wurde. Lindenberg war allerdings zu dieser Zeit gerade in den USA und konnte sich gegen die Vorwürfe nicht zur Wehr setzen. Das Urteil sei so "sittenwidrig erschlichen" worden, sagte der Richter bereits beim Prozessauftakt im Dezember. Außerdem geht die Zivilkammer davon aus, dass es bereits damals zwischen den beiden Musikern zu einem Vergleich gekommen war. Das habe Kübler in seinem Buch "Sax oder nie! Die Bekenntnisse des Johnny Controlletti" selbst geschrieben.


 

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