Kein Engel
Das vielzitierte "allgemeine Rechtsempfinden" ist - mit guten Gründen - keine Urteilskategorie der Justiz. Die Bewährungsstrafe, die das Amtsgericht Darmstadt gestern gegen Nadja Benaissa verhängt hat, dürfte allerdings in besonders krasser Weise von besagtem "allgemeinen Rechtsempfinden" abweichen. Denn Fakt ist, dass die No-Angels-Sängerin mindestens drei verschiedene Männer bei ungeschützten Intimkontakten nicht über ihre HIV-Infektion in Kenntnis gesetzt und einen dieser drei mit dem Aids-Erreger angesteckt hat. Und eine mögliche Botschaft, die vom Urteil der Darmstädter Richter ausgehen könnte, ist nun einmal, trotz eines solch verantwortungslosen Verhaltens de facto ungeschoren davon kommen zu können.
Nadja Benaissa ist nicht, wie die Deutsche Aids-Hilfe im Vorfeld des Prozesses behauptet hat, Opfer einer "modernen Form der Hexenjagd". Sie hat vielmehr schwere Schuld auf sich geladen. Sie ist Täterin. Ihr Verhalten verdient Verachtung, kein Verständnis. Die eigentliche Botschaft des Darmstädter Verfahrens ist allerdings die, dass in unserer reichlich polygamen Gesellschaft auch bei heterosexuellen Geschlechtskontakten einzig und allein die strikte Befolgung von "Safer Sex"-Praktiken gegen eine Ansteckung mit dem tödlichen Virus immunisiert - und nicht das naive Vertrauen darauf, dass ein Sexualpartner schon so verantwortungsbewusst sein wird, seine Infektion (sofern sie ihm überhaupt bekannt ist) vorab zu beichten.



