Margarine, Gewürzmischungen und Fürsorge

05. November 2007 | 00:03 Uhr | Von Sonja Kröger

Alles über die genaue Definition von Margarine, einmalige Einmalzahlungen und die Erstattung von erstattbaren Kosten.
Margarine

Margarine ist nicht nur lecker, sondern auch eindeutig definiert.

"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." (Bundesanstalt für Arbeit)

"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes." (Deutsches Lebensmittelbuch)

"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben." (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen." (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." (Deutsches Lebensmittelbuch)


 

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