Ausfuhrbestimmungen, Wertsäcke und Dienstreisen

05. November 2007 | 00:04 Uhr | Von Sonja Kröger

Warum nennt sich ein Wertsack Sack, obwohl er doch ein Beutel ist? Was passiert, wenn ein Bediensteter während seiner Dienstreise stirbt?
Wertsack

Obwohl es so klingt - Wertsäcke sind keine Geldbeutelchen.

"Ihr Ehegatte ist während der Altersteilzeit verstorben. Damit ist der bei Beginn der Altersteilzeit im Blockmodell vereinbarte Verlauf des Dienstverhältnisses nicht eingetreten."

"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern." (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

"Ausfuhr-bestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt." (Protokoll im Wirtschaftsministerium)

"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden." (Merkblatt der Deutschen Bundespost)

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet." (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)


 

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