Gute Nachbarn haben sich immer etwas zu erzählen: Ein Jahr lang werden wir jeden Sonnabend aus dem Alltag von Deutschen und Dänen in der Region Schleswig-Sonderjylland berichten. So lernen sich beide Seiten noch besser kennen: von Familie, Schule und Arbeitsleben über Kultur, Traditionen und Lebensweisen bis zu Freizeit, Wirtschaft und Politik.


Dänemark: Eheleute kommen zuerst

06. Dezember 2008 | 16:14 Uhr | Von Claudia Knauer

Wenn es nicht gerade um den verschollenen, nie gekannten aber reichen Onkel aus Amerika geht, dessen Erbe gerne und ohne Tränen angenommen wird, ist ein Erbfall in der Regel mit großer Trauer und dem Gefühl des Verlustes verbunden. Der Erbfall hat aber auch eine juristische Seite und die ist manchmal "ein Dschungel", erklärt Rechtsanwalt Stefan Reinel, der in Kopenhagen als Partner in der Kanzlei Bang + Regnarsen praktiziert, die außerdem Büros in Hamburg und Berlin hat und deshalb auch mit grenzüberschreitenden Fällen vertraut ist.

Im Erbfall gehen die Ehegatten den Kindern in Dänemark vor.

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Das Erbrecht wurde in Dänemark im vergangenen Jahr geändert, erläutert Stefan Reinel. Dabei ist vor allem die Stellung des Ehegatten, aber auch die der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften gestärkt worden. "Das ist meines Erachtens ein ganz grundlegender Unterschied zum deutschen Erbrecht". "Faktisch gehen die Ehegatten den Kindern vor im Erbfall", erläutert er weiter. Dem Ehegatten fällt zunächst die Hälfte der Erbmasse - egal ob es sich um Immobilien, Bargeld, Aktien oder Wertgegenstände handelt - zu. Bis zu 600.000 Kronen aus dem bisherigen gemeinsamen Vermögen der Familie - soweit diese Werte denn vorhanden sind - kann der überlebende Ehegatte sofort für sich herausnehmen. Ist damit das Erbe vollständig oder weitgehend aufgebraucht, bleibt gegebenenfalls für die anderen Erben, auch für Kinder, nichts mehr übrig. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Pflichterbe haben Kinder nur in Höhe von einem Viertel des Erbes, wenn es nach den 600.000 Kronen-Entnahme noch etwas gibt. Dies gilt natürlich nur, wenn kein Testament vorliegt oder sich die Erben anderweitig einigen. Per Testament kann die Erbmasse gewaltig eingeschränkt oder einzelnen alles vorenthalten werden, so Stefan Reinel weiter. Unter dem Stichwort "Udskiftet bo" (ungeteilte Erbmasse) kann der überlebende Ehegatte auf Antrag die gesamte Erbmasse übernehmen und sie sogar verbrauchen, ohne darüber Rechenschaft ablegen zu müssen. Dieser Rechtsanspruch gilt gegenüber den eigenen gemeinsamen Kindern in einer Ehe. Etwas anders sieht es aus, wenn in einer sogenannten Patchwork-Familie eigene gemeinsame Kinder und Nachkommen aus früheren Beziehungen zusammenkommen. Den nichtgemeinsamen Kindern kann ein Erbteil nicht vorenthalten werden.

Die 600.000 Kronen-Regel und das "uskiftet bo" können einem Ehegatten nicht durch Testament genommen werden. Es handelt sich um unabdingbare gesetzliche Vorschriften.

Neu im Erbrecht ist auch die Möglichkeit, den nichtehelichen Lebenspartner einem Ehegatten gleichzustellen, so dass dieser wie ein Verheirateter behandelt wird, abgesehen von der Regel "Udskiftet bo". "Es wurde auch diskutiert, ob nichteheliche Lebensgemeinschaften, die schon eine bestimmte Zeit Bestand haben, den ehelichen gleichgestellt werden sollten, ohne Testament. Aber der Gedanke wurde verworfen", so der Fachmann.

Während Dänemark in diesem Punkt der veränderten Lebensrealität der Menschen näherkommt, gibt es ein Gebiet, auf dem das Königreich viel bürokratischer verfährt als der südliche Nachbar. Während man in Deutschland sein Testament mit der Hand schreiben und unters Kopfkissen legen kann, muss ein Testament in Dänemark vom Notar beglaubigt werden, um Geltung zu erlangen. Dafür muss der Erblasser - so heißt derjenige, der etwas vererben will, mit seinem Testament zum Amtsgericht gehen, sich dort ausweisen und glaubhaft machen, dass er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und dann den letzten Willen beurkunden lassen. "Dadurch ist es auch nicht mehr anfechtbar", erklärt Stefan Reinel weiter. Eine Alternative ist das Zeugentestament, bei dem zwei Zeugen unterschreiben müssen, das derjenige, der das Testament aufgesetzt hat, wirklich derjenige ist, der unterschrieben hat und das dieser auch klar im Kopf war.

"Es gibt aber eine Ausnahme", weist Stefan Reinel auf einen ganz selten Fall hin. "So ist ein Nottestament erlaubt, wenn es nicht möglich ist, zum Notar zu kommen, zum Beispiel, wenn man auf einem sinkenden Boot sitzt. Dann kann das Testament per SMS, Mail, Videobotschaft oder handschriftlich festgehalten und in der Keksdose gesichert werden. Das ist dann alles zulässig."

Für die Dänen gilt das Recht am Wohnsitz des Erblassers zu dessen Tod, für die Deutschen ist die Staatsangehörigkeit entscheidend. Im Extremfall kann das große Unterschiede ausmachen, denn in Deutschland sind - sollten keine anderen Erben und kein Testament vorhanden sein - auch Cousinen und Cousins erbberechtigt, in Dänemark schon nicht mehr. Da fällt die Erbmasse an den Staat.

Auch bei den Abgaben gibt es Unterschiede. In Dänemark zahlt der Ehegatte überhaupt nichts, egal wie groß das Erbe ist, nahe Verwandte zahlen 15 Prozent, abzüglich eines steuerfreien Grundbetrags von 264.100 Kronen, ferne Verwandte oder Freunde zahlen 40 Prozent Abgaben.


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