Die Freiheit des Ausschlachtens

30. November 2012 | 00:00 Uhr | Von Stephan Richter


Nussknacker Foto: Tomicek

Nussknacker Foto: Tomicek

Warum das Leistungsschutzrecht nicht für weltanschauliche Schlachten ums goldene (Internet-)Kalb taugt

Die Debatte um das umstrittene Leistungsschutzrecht spaltet den Bundestag ebenso wie die Gesellschaft. Dabei geht es längst nicht mehr nur um die Gesetzesänderung, die jeder halbwegs vernünftige Mensch, für den geistiges Eigentum ebenso schützenswert ist wie von Hand hergestellte Marmelade oder Brot, nachvollziehen dürfte. Wer Presseartikel, deren Nutzungsrecht bei Zeitungsverlagen liegt, zu gewerblichen Zwecken nutzt und sie in Suchmaschinen nicht mit einem so genannten Link, sondern mit ausführlicheren Inhalten präsentiert, muss dafür zahlen.

Der parlamentarische Gang des Leistungsschutzrechtes wäre schnell beendet, lebte das Internet nicht von einer Scheinfassade, die die Netzjünger im Schlepptau der Suchmaschine Google glauben retten zu müssen. Die wichtigste Lüge: Im Internet herrscht Freiheit, die durch das Gesetz bedroht wird. Doch wo - bitteschön - ist die Freiheit im Netz? Allein der illegale Datenklau, mit dem täglich Geschäfte gemacht werden, verletzt Persönlichkeitsrechte und ist Bespitzelung. Hinzu kommt die Manipulation - auch bei den Suchmaschinen. Keiner kennt die Algorithmen, nach denen die Treffer bei Google angezeigt werden. Und schließlich ist da noch die Kostenlos-Mentalität, die es Internetanbietern erlaubt, mit dem puren Ausschlachten von Inhalten anderer Geld zu verdienen. Modernes Raubrittertum nennt man dies.

Dass Nachrichten aus Zeitungen von Suchmaschinen intensiv genutzt werden, hängt mit einer einfachen Erkenntnis zusammen: Gute, professionelle Informationen fallen nicht vom Himmel. Sie müssen aufbereitet werden. Das gelingt mal besser und mal schlechter. Auf jeden Fall kostet es mehr Arbeit, als die Leistung anderer ungebührlich zu nutzen und sich ansonsten nicht den Kopf zu zerbrechen.

Kommt das Leistungsschutzrecht, geht die Internetwelt nicht unter, zumal die Suchmaschinen weiterhin kostenlos per Link auf Pressetexte verweisen dürfen. Und auch mehr Textzeilen aus Presseartikeln, deren Nutzungsrechte sie nicht besitzen, sind möglich. Es muss dann eben nur bezahlt werden. Mit Weltanschauung hat dieser Sachverhalt herzlich wenig zu tun, eher mit dem Tanz um das goldene (Internet-)Kalb.


 
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