Was nicht passt, wird passend gemacht

28. Oktober 2010 | Von HENNING BAETHGE

Wahlrecht ist meist eine komplizierte Sache. Die Pläne der CDU für ein neues Wahlrecht in Schleswig-Holstein sind allerdings ganz einfach: Sie will die verfassungswidrig hohe Zahl an Abgeordneten kurzerhand dadurch verfassungsgemäß machen, dass sie die Verfassung ändert und das Wörtchen "mindestens" an passender Stelle einfügt. "Der Landtag besteht aus mindestens neunundsechzig Abgeordneten" stünde dann in Artikel 10 - und schon wäre auch ein noch so aufgeblähter Landtag nicht mehr rechtswidrig. Die gerichtliche Vorgabe wäre formal erfüllt, dass die tatsächliche Zahl der Parlamentarier nicht regelmäßig die vorgeschriebene übersteigen dürfe. Denn wo keine genaue Zahl vorgeschrieben ist, kann ja auch keine überstiegen werden. Der Landtag dürfte auch künftig wie jetzt 95 statt 69 Mitglieder haben oder sogar mehr als 100 - was nicht passt, wird passend gemacht.

Dass die CDU zudem vorschlägt, die Zahl der Wahlkreise nur ein bisschen von 40 auf 37 zu verringern, macht die Absicht, möglichst vielen Abgeordneten ihr Mandat zu retten, vollends durchschaubar. Denn käme bei der nächsten Wahl zum Beispiel dieselbe Stimmenverteilung unter den Parteien zu Stande wie bei der jüngsten, gäbe es wohl auch mit 37 Wahlkreisen durch viele Überhang- und Ausgleichsmandate abermals 95 oder sogar noch mehr Abgeordnete - jedenfalls dann, wenn mit der Reform auch wie erwartet die viel kritisierte Deckelung der Ausgleichsmandate wegfällt. Nur wäre die hohe Zahl dann eben nicht mehr verfassungswidrig, siehe oben.

Besser als dieser billige Trick wäre es, wenn die CDU sich nicht länger der Erkenntnis verweigern würde, dass die traditionelle Mischung aus Verhältniswahlrecht und Direktkandidaten nur zur alten Parteienlandschaft mit zwei dominanten Volksparteien passte - aber nicht zur heutigen Vielfalt. Wer bei den neuen Kräfteverhältnissen keine teuren, überbesetzten Parlamente will, muss entweder auf ein reines Mehrheitswahlrecht setzen, bei dem nur noch Direktkandidaten im Parlament sitzen. Das würde allerdings die kleinen Parteien gefährden. Die Alternative besteht darin, die Listen zu stärken und die Zahl der Wahlkreise im Land auf deutlich unter 30 zu senken. Im Gegenzug könnten die Parteien den Bürgern Einfluss auf die Aufstellung ihrer Kandidatenlisten einräumen.


 

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