NORDDEUTSCHE RUNDSCHAU

 

Kampf gegen Bußgeld

Auf drei Rädern zum Amtsrichter

17. Februar 2011 | 06:35 Uhr | Von Volker Mehmel

Fährt bei jedem Wetter: Holger Holst in seinem Liegefahrrad. Foto: Mehmel

Holger Holst aus Heiligenstedtenkamp liegt im Clinch mit Polizei und Bußgeldstelle - weil er mit seinem Liegefahrrad auf die Straße will.

Heiligenstedtenerkamp. Holger Holst trotzt Wind und Wetter. Auch im Winter macht der 35 Jahre alte Hörgeräteakustiker sich von seiner Heimatgemeinde Heiligenstedtenerkamp aus täglich auf den Weg zum Arbeitsplatz am Dithmarscher Platz in Itzehoe. Seit einigen Monaten kämpft Holst allerdings nicht nur gegen Wind, Regen und Schnee an, sondern auch gegen die Bußgeldstelle des Kreises und gegen die Polizei. Im Kern geht es um die Frage, ob er mit seinem dreirädrigen Liegefahrrad zwingend die Radwege benutzen muss oder auch auf den Fahrbahnen für Autos unterwegs sein darf.

"Seit drei Jahren bin ich mit dem Velomobil unterwegs. Zunächst auf den Radwegen. Dann habe ich aber gemerkt: Das ist zu gefährlich." Für Holger Holst liegen die Unterschiede zum "normalen" Fahrrad auf der Hand: Sein Liegerad ist deutlich breiter, schneller und unter Umständen auch schwieriger zu manövrieren. Auch seien viele Radwege schlichtweg zu schmal oder mit Hindernissen versehen. Im vergangenen August wurde Holst dann zum ersten Mal in der Itzehoer Innenstadt von einem Streifenwagen gestoppt. "Mit Blaulicht", schmunzelt Holst über den Eifer der Beamten. Weil er in der Adenauerallee nicht auf dem parallel laufenden Radweg, sondern auf der Straße unterwegs war, wurde ihm ein Verwarnungsgeld von 15 Euro aufgebrummt. Am nächsten Tag das gleiche Spiel. Wieder wurde er von der Streife gestoppt, wieder sollte er 15 Euro zahlen.

"Hier werden die Rechte von Radfahrern ignoriert"

Holst legte einen ausführlich begründeten Widerspruch ein - und bekam von der Steinburger Bußgeldstelle schließlich eine Rechnung über inzwischen 38,40 Euro. Erneuter Widerspruch, erneute Zurückweisung. Was den leidenschaftlichen Radfahrer besonders wurmt: Die Behörde sei nicht mit einem Wort auf seinen Widerspruch eingegangen, habe ihn nur lapidar mit einem Zweizeiler abgelehnt. Sein Gefühl: "Hier werden die Rechte von Radfahrern ignoriert." Nun hofft er auf einen einsichtigen Amtsrichter und ein grundlegendes Urteil. Sein Fall wird nächste Woche nämlich vor dem Amtsgericht Itzehoe verhandelt.

Die Polizei sieht sich mit ihren Verwarnungen auf der sicheren Seite und verweist auf höchstrichterliche Urteile, nach denen auch Liegeräder Fahrräder im Sinne der Straßenverkehrsordnung seien. Und die gehörten auf die Radwege. Laut Definition komme es darauf an, dass es sich um ein mit Muskelkraft durch Tretkurbeln angetriebenes Fahrzeug handele. Letztlich diene die Pflicht zur Nutzung von Radwegen "der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs". Und wie es sich für eine ordentliche Vorschrift gehört, ist das auch international und auf höchster Ebene geregelt: Fahrrad ist alles, was ausschließlich mit Muskelkraft in Bewegung gesetzt wird, heißt es im Wiener Verkehrsrechtsabkommen von 1968.

Auf die Möglichkeit höherer Geschwindigkeiten oder die Gefahr zu enger Radwege angesprochen, meinte Itzehoes Polizeisprecher Hermann Schwichtenberg: "In diesem Fall gilt grundsätzlich das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr."

"Das käme sonst ja auch einem Trainingsverbot gleich"

Von eben dieser Rücksichtnahme kann auch Holger Holst ein Lied singen. Immer wieder werde er von nachfolgenden Autofahrern angehupt oder sogar in gefährliche Situation gebracht. Auch deshalb hofft er nun auf eine gerichtliche Entscheidung zu seinen Gunsten. Das könnte auch spannende Folgen für den von ihm gern benutzten Wellenkamper Tunnel haben. Der ist eigentlich für alle Radfahrer tabu. Peter Spiegel, Mitstreiter von Holger Holst, ebenfalls eifriger Velomobilist und Vertreter des Itzehoer Fahrradclubs, spricht von einer Schildbürgerposse, die der Landesbetrieb für Straßenbau verbockt habe. Zwar habe, so sagt er, Itzehoes Bürgermeister zugesagt, dass die Tunnelnutzung durch Lasten- und Liegeräder geduldet werde.

Die Polizei habe diese Regelung aber wieder rückgängig gemacht. Aus seiner Sicht ist für viele Radfahrer der eigens eingerichtete Rad- und Fußgängertunnel ebenso eine Zumutung wie der von den Beamten angebotene Umweg von bis zu fünf Kilometern. Nach Spiegels Rechtsauffassung gibt es kein Gebot für die Nutzung von Radwegen mehr. "Das käme sonst ja auch einem Trainingsverbot gleich", verweist er auf die gängige Praxis von Rennradfahrern auf der Straße. Holst und Spiegel hoffen nun auf klare Vorgaben durch das Amtsgericht - auch damit Verwarnungsgelder nicht länger von der Tagesform von Beamten abhängen. "Ich bin inzwischen mehrfach von Streifenwagen überholt worden, und es ist nichts passiert", wundert sich der streitbare Radfahrer Holst.


 

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