NPD gegen "Hells Angels"

Wurde ein Zeuge zum Schweigen gebracht?

10. Februar 2009 | Von mor/lno

Weder "Hells Angels" noch Neonazis sagten am dritten Prozesstag aus. Nur ein Justizbeamter sagte aus und erhob den Vorwurf, dass Vorwarnungen ignoriert worden seien.

Kiel. Die "Hells Angels" schweigen im Prozess gegen den Ex-NPD-Landeschef Peter Borchert (35) genauso wie die Neonazis: Gestern sollten sieben Mitglieder der rechten Szene vor dem Kieler Landgericht als Zeugen gehört werden. Doch auch sie machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, weil sie am 29. August 2008 bei der Schlägerei vor dem Kieler Amtsgericht dabei gewesen sein sollen und deshalb gegen sie ermittelt worden war. Peter Borchert soll damals zwei Mitglieder der Rockergruppe "Hells Angels" durch Messerstiche verletzt haben.

Ob die Entscheidung, vor Gericht zu schweigen, in jedem Fall freiwillig war, ist fraglich. Ein Neonazi, der Borchert bei der Polizei belastete, soll aus den eigenen Reihen bedroht worden sein. Offenbar ist es der Zeuge, der gestern deutlich sichtbar lädiert und humpelnd vor dem Richter erschien. Nachfragen zur Herkunft der Blessuren gab es nicht.

"Es hätte nicht zur Gewalt kommen müssen"

Lediglich ein Pförtner des Amtsgerichts sagte aus, die Eskalation sei vermeidbar gewesen. "Trotz unserer Vorwarnungen wurden keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen", sagte der Beamte. Er schilderte, wie an dem Morgen zwei Neonazis auf die "Hells Angels" zugegangen waren, von denen dann zwei zu Boden gingen. "Es hätte nicht zur Gewalt kommen müssen", sagte der Justizbeamte am dritten Verhandlungstag. Die Polizei rückte damals erst an, als die Massenschlägerei ausgebrochen war. Das Landgericht wird dagegen jetzt von massiven Polizeikräften gesichert. Journalisten und Zuschauer müssen sich strengen Einlasskontrollen unterziehen.

Die Verteidigung versuchte, den Justizangestellten als Sympathisanten der Rocker zu entlarven, vermutete gar, er trage "ein 'Hells Angel'-freundliches Tattoo". Doch der Mann hatte sich nur sein Sternzeichen stechen lassen. Der Prozess wird fortgesetzt.


 

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