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Prozess gegen Peter Borchert

Freispruch für den Ex-NPD-Chef

20. Februar 2009 | 06:59 Uhr | Von Dörte Moritzen

Das Kieler Landgericht wurde zur Urteilsverkündung von Polizisten bewacht. Foto: ddp

Überraschung im Prozess gegen Peter Borchert, der ein Mitglied der "Hells Angels" niedergestochen haben soll: Nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" sprach das Gericht ihn frei.

Kiel. Seine Messerattacke auf ein Mitglied des Rockerclubs "Hells Angels" und dessen Begleiter bleibt für den ehemaligen NPD-Landesvorsitzenden Peter Borchert aus Kiel ohne Folgen: Der 35-Jährige wurde freigesprochen. Das Landgericht bezweifelte in seinem Urteil gestern zwar, dass der Angriff tatsächlich Nothilfe war, wie der Angeklagte behauptet hatte. Der eigentliche Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung lasse sich aber auch nicht nachweisen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer sei daher dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gefolgt.

Der frühere NPD-Funktionär hatte den "Hells Angel" Ende August 2008 bei einer Schlägerei vor dem Kieler Amtsgericht lebensgefährlich und den anderen Mann schwer verletzt.

Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung und widersprach der Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach Borchert den Angriff gezielt und nicht bloß zur Rettung eines angegriffenen Freundes ausgeführt habe. "Es war allerdings nicht möglich, das Geschehen zweifelsfrei aufzuklären", schränkte der Richter ein und kritisierte, dass sich keiner der Beteiligten - auch nicht die beiden Opfer - vor Gericht zu der Tat hatte äußern wollen. Auch der Angeklagte hatte im Verlauf des Prozesses geschwiegen, die Messerstiche zuvor aber bereits einmal gestanden. Von 44 geladenen Zeugen sagten am Ende lediglich 28 aus. Die meisten Angaben widersprachen einander jedoch, ein klares Bild ergab sich nie. Angesichts solcher Umstände gerate der Rechtsstaat an seine Grenzen, resümierte das Gericht.

Zeuge wurde niedergeschossen

Ein Großaufgebot an Polizei- und Justizbeamten hatte das Gerichtsgebäude an jedem der sechs Verhandlungstage abgeriegelt, um einen erneuten Zusammenstoß zwischen den verfeindeten Lagern zu verhindern. Kurz vor Prozessbeginn war zudem ein Zeuge von Unbekannten auf einem Parkplatz in Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) niedergeschossen und schwer verletzt worden. Anders als befürchtet blieben die Beteiligten dem Prozess jedoch weitgehend fern. Nur zum Auftakt und zur Urteilsverkündung war eine größere Gruppe von Unterstützern des Neonazis im Saal erschienen.

Ob es bei dem Urteil bleibt, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Rechtsmittel zu prüfen, wollte sich darauf aber noch nicht festlegen.

Die Verteidiger des Angeklagten sahen sich dagegen in ihrer Linie bestätigt, dass in dem Fall einseitig und unzureichend ermittelt worden sei. Dieser Auffassung sei das Gericht nun offensichtlich gefolgt, teilten sie nach der Urteilsverkündung mit.


 

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